HS PF

... Fakultät für Wirtschaft und Recht

Der Bewerbungswegweiser für die Bachelor-Studiengänge der Fakultät Wirtschaft und Recht unterstützt Sie Schritt für Schritt bei Ihrer Bewerbung für Studiengänge, die unter das Auswahlverfahren 2 fallen.


Bitte beachten Sie, dass der Wegweiser ebenfalls nicht für folgende Sonderfälle zutrifft:

  • Bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester
  • Bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium (Nachweis über Abschluss des Erststudiums muss bis zum Bewerbungsschluss vorliegen)
  • Für Bildungsausländer mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EU.

Bitte beachten Sie zu diesen Sonderfällen unsere separaten Hinweise.

 

Orientierungstest

Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.

Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.

Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.

Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).

Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.

Studierfähigkeitstest

Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am "ITB-Business" (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.

Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.

Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.

Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.

Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.

Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.

Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:

- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren

Es gelten folgende Auswahlkriterien:

Es wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %

[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Es wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests  = 30 %.
    Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt. 
    Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.

Bewerbung

Bewerbungsstichtag ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.

Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden.

Sonderanträge zur Bewerbung

Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.

Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.

Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.

Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.

Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.

Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.

Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die


a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,


b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.

Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.

Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.

Bewerbungsprozess für Bachelor-Studiengänge

Bewerbungsprozess (Bachelor) für

  • die Studiengänge der Fakultät für Gestaltung: Bewerbungswegweiser Fakultät für Gestaltung (Bachelor)
  • alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:
  • alle zulassungsfreie Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 2 und 3 gegliedert:

1. Registrierung auf hochschulstart.de

Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.

2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.

Bitte beachten Sie:

Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).

Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.


Für zulassungsfreie Studiengänge:
Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

 

Icon einer Box mit Link und Text

Zum Bewerbungsportal

https://campus.hs-pforzheim.de