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Bachelorstudiengänge

Wenn Sie sich an der Hochschule Pforzheim für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten, benötigen Sie mindestens eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB).


Je nach dem zu welcher Bewerber-Zielgruppe Sie gehören, gibt es unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zu beachten.

Neben unseren zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es auch in der Fakultät für Technik Bachelor-Studiengänge, die zulassungsfrei sind, d.h. für die zu vergebenen Plätze werden keine Auswahlverfahren durchgeführt.

Darüber hinaus gibt es für einige Studiengänge besondere Voraussetzungen wie z.B. ein Vorpraktikum oder Sprachkenntnisse.


Falls Sie bereits an einer Fachhochschule im selben Studiengang immatrikuliert waren, ist eine Immatrikulation nur möglich, wenn noch der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang besteht; dies ist bei der Immatrikulation durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachzuweisen.
 

Zugangsvoraussetzungen für....

Es gibt eine Reihe von Hochschulzugangsberechtigungen.

Allgemeine Hochschulreife

Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch das "Abitur", das heißt ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife) nachgewiesen. Man ist dadurch zum Studium sämtlicher Fächer berechtigt, die an Universitäten oder anderen Hochschulen angeboten werden.

Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt je nach Schultyp, an dem sie erworben wird, zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen) und zum Studium bestimmter Studiengänge an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen), wobei einige Fachhochschulstudiengänge mindestens die fachgebundene Hochschulreife erfordern.

Besonderheiten

Wenn Sie ein Hochschulreifezeugnis haben, welches nur in bestimmten Bundesländern gültig ist oder als Deutsche/r einen ausländischen Bildungsnachweis haben, benötigen Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit bzw. Anerkennung des Schulabschlusses mit Angabe der Durchschnittsnote vom Regierungspräsidium Stuttgart (externer Link).

Als deutsche Hochschulzugangsberechtigung gilt auch eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Auslandsschule erworben wurde. Ebenso wie das "Europäische Abitur".

Nicht-EU-Bürger/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die eine Zulassung ins 1. Fachsemester beantragen

Ausländische und staatenlose Studieninteressierte mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (außer EU-Staatsangehörige) müssen bei ihrer Bewerbung zum Studium den Nachweis über die Gleichwertigkeit der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit den Zugangsvoraussetzungen für deutsche Fachhochschulen einschließlich Berechnung der Durchschnittsnote einreichen.

Diesen Nachweis können Sie beantragen beim

Akademischen Auslandsamt der Hochschule Pforzheim.

Der Antrag für die Anerkennung muss bis spätestens 31. Mai für das Wintersemester bzw. bis 30. November für das Sommersemester beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule Pforzheim vorliegen.

Alternativ können Sie den Nachweis auch beim

Studienkolleg Konstanz
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz,

beantragen. Vor der Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg in Konstanz sollten bitte aufmerksam die Informationen auf der Homepage des Studienkollegs www.studienkolleg.htwg-konstanz.de durchgelesen werden. Der Antrag auf Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg muss fristgerecht gestellt werden, und zwar bis spätestens 1. Mai für das Wintersemester bzw. bis 1. November für das Sommersemester. Nach diesen Terminen bearbeitet das Studienkolleg die Anträge nur noch im Hinblick auf Bewerbungen für das jeweils nachfolgende Semester.
Ausnahmen: Nur wenn dem Antrag ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung oder über DSH-2, DSH-3 oder TestDaF (4,0), telc C1 Hochschule oder DSD II beigefügt ist (B2 oder C1 reicht nicht aus!), kann der Antrag beim Studienkolleg auch noch nach den genannten Fristen gestellt werden.

Falls Sie sich für einen Studiengang der BWL, des Wirtschaftsingenieurwesens oder Wirtschaftsrecht bewerben möchten, beachten Sie bitte folgendes:

Die Zulassung erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (gem. Bescheinigung des Studienkollegs Konstanz) und nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs.

Das Auswahlgespräch wird in deutscher Sprache geführt und prüft folgende Kriterien ab:

  • Studienmotivation
  • Analytisches Denken
  • Argumentationsfähigkeit
  • B1-Niveau in englischer Sprache

Das Gespräch wird persönlich an der Hochschule Pforzheim oder in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung auch telefonisch geführt.

Der Antrag auf Teilnahme am Auswahlgespräch muss

  • für das Wintersemesters bis zum 15. Juni
  • für das Sommersemester bis zum 01. Dezember

bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen).

Beim Auswahlverfahren bildet das Ergebnis des Auswahlgesprächs zusammen mit der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung die Gesamtnote. Beide Kriterien werden zu jeweils 50 v.H. gewichtet. Bei Bewerbern, die nicht am Auswahlgespräch teilgenommen haben, wird als Ergebnis des Auswahlgespräches die Note 5,0 zugrunde gelegt.

Fragen zu den Auswahlgesprächen beantworten Ihnen gerne für die

deutschsprachigen Studiengänge der BWL und Wirtschaftsrecht:

Herr Prof. Dr. Schwaab
markus-oliver.schwaab(at)hs-pforzheim(dot)de

englischsprachigen Studiengänge (Digital Business Management, International Business und International Marketing):

Wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studiengänge:

  • Digital Business Management (B.Sc.) - dbm(at)hs-pforzheim(dot)de
  • International Business (B.Sc.) - ib(at)hs-pforzheim(dot)de
  • International Marketing (B.Sc.) - bim(at)hs-pforzheim(dot)de

Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen:

Frau Prof. Dr. Kilian-Yasin
katharina.kilian-yasin(at)hs-pforzheim(dot)de

Herr Prof. Dr. Martin
ludwig.martin(at)hs-pforzheim(dot)de

Ausländische Studieninteressierte aus EU-Ländern (und der EU assoziierten europäischen Ländern) reichen Ihre Zeugnisse zusammen mit der Bewerbung zum Studium direkt bei der Hochschule Pforzheim ein. Die Zeugnisse werden vom Akademischen Auslandsamt der Hochschule Pforzheim geprüft.

Bitte beachten Sie, dass für internationale Studierende Studiengebühren erhoben werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Sie können sich unter "Bewerbungsprozess für unsere Bachelor-Studiengänge" bewerben (beachten Sie bitte, dass hierfür der Schritt 1 "Registrierung auf hochschulstart.de" nicht notwendig ist)

Ihren persönlichen Bewerbungsunterlagen müssen Sie unbedingt folgende Unterlagen beifügen:

 

Um eine Zweitstudienbewerbung handelt es sich nur, wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzen und das Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.

Beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung oder gleichwertiger Fortbildung

Beruflich Qualifizierte, die die Meisterprüfung, eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung oder eine Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben, haben Zugang zum Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg, wenn Sie einen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen. Der Nachweis über das Beratungsgespräch wird auch an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg anerkannt.

Bitte füllen Sie unser Anmeldeformular zum Beratungsgespräch aus, damit wir Sie an die richtige Ansprechperson vermitteln können. Bei der Beratung soll Ihnen aufgezeigt werden, was Sie im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten und welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt. Außerdem ist Raum für Ihre eigenen Fragen. Das Gespräch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.

Wichtig: Bitte melden Sie sich rechtzeitig für das Beratungsgespräch an, damit eine Terminvereinbarung möglich ist. Der Nachweis über das Gespräch muss fristgerecht (Wintersemester: 15. Juli, Sommersemester: 15. Januar) mit den Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden.

Beruflich Qualifizierte ohne Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildung

Beruflich Qualifizierte, die eine mindestens zweijährige Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen können, haben Zugang zum Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg, wenn

-   sie einen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen
-   der gewünschte Studiengang der Ausbildung/Berufserfahrung fachlich entspricht
-   sie die Eignungsprüfung in Konstanz erfolgreich ablegen.

Die Anmeldung für beruflich Qualifizierte ohne Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildung muss bis spätestens 1. März eingereicht werden.

Bei Zulassung zur Eignungsprüfung wird ein Selbstkostenanteil von 200 € fällig (Fahrkosten werden nicht erstattet).

Die Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit den Formularen für die Anmeldung zum Beratungsgespräch und zur Eignungsprüfung finden Sie hier. 

Informationen zur Eignungsprüfung sowie Musterprüfungen finden Sie unter

"https://www.htwg-konstanz.de/studium/bewerbung/beruflich-qualifizierte/pruefung-fuer-beruflich-qualifizierte/"(externer Link)

Weitere Informationen erhalten Sie unter "www.studieninfo-bw.de" und "http://mwk.baden-wuerttemberg.de"

Besondere Zugangsvoraussetzungen...

Vorpraktikum für Fakultät Gestaltung

Für alle Studiengänge der Fakultät für Gestaltung (mit Ausnahme des Studiengangs "Visuelle Kommunikation" - hier ist kein Vorpraktikum vorgeschrieben) ist ein gelenktes fachbezogenes dreimonatiges (im Bereich Schmuck zwölfmonatiges) Vorpraktikum notwendig.

Fremdsprachkenntnisse deutsche Bewerber

Fakultät Technik

Für die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen International werden Englischkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt.

Fakultät Wirtschaft und Recht

Für alle Studiengänge der Fakultät Wirtschaft und Recht werden grundsätzlich Englischkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt.

Ausnahmen:
BW/International Business
zusätzlich sind Französisch- oder Spanischkenntnisse auf B1-Niveau nachzuweisen.

 

 

Deutschkenntnisse für international Studierende

For all German bachelor's programmes you need one of the following certificates to proof your knowledge of the German language:

Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz, DSH Prüfung (DSH 2+3), TestDaF (min. TDN 4,0), telc C1 Hochschule-Zertifikat or Goethe Zertifikat C2.

Für die Bewerbung für einen Design-Studiengang ist neben der schulischen Vorbildung und dem Praktikum der Nachweis der künstlerischen Eignung notwendig. Diese wird im Rahmen einer Eignungsprüfung an der Hochschule Pforzheim innerhalb der Fakultät Gestaltung festgestellt.

Die Eignungsprüfung gliedert sich in drei Teile:

  • Vorauswahl anhand eingereichter Arbeiten (Mappe)
  • Aufnahmeprüfung
  • Aufnahmegespräch

 

 

Masterstudiengänge

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Masterstudiengänge ist abhängig vom ausgewählten Studiengang. Bitte gehen Sie auf die Übersicht der Masterstudiengänge und wählen Sie dort den gewünschten Studiengang aus, um detaillierte Informationen über das jeweilige Verfahren und die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen zu erhalten.