HS PF

Auswahlverfahren 2

Für alle mit der Ziffer 2 versehenen Studiengänge liegen folgende Kriterien für das Auswahlverfahren zugrunde:

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik[1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch[2] = 20 %

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des BT-WISO Studierfähigkeitstestes = 30 %

Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Tests schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu 100%. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Tests nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

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[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Alle weiteren Informationen zum BT-WISO Studierfähigkeitstest sowie das entsprechende Anmeldeportal finden Sie hier.