Wichtiger Hinweis: Wenn es um das Visum geht, ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Heimathochschule entscheidend. Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Herkunftsland studieren und für dieses Land einen Aufenthaltstitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie ein Visum benötigen.
Je nach Ihrem Herkunftsland unterscheiden sich die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland. Jede und jeder Austauschstudierende ist selbst für die Beantragung eines Visums verantwortlich.
Visumspflichtige Herkunftsländer
Studierende aus visumspflichtigen Ländern müssen bereits im Herkunftsland beziehungsweise Land ihrer Heimathochschule, also vor Ihrer Einreise nach Deutschland, ein Visum zu Studienzwecken beantragen.
Mit einem Touristenvisum dürfen Sie nicht in Deutschland studieren.
Um Ihr Visum zu beantragen, brauchen Sie den Zulassungsbescheid der Hochschule Pforzheim. Bitte kontaktieren Sie direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheids die für Sie zuständige deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat in Ihrem Herkunftsland beziehungsweise Land ihrer Heimathochschule für die Beantragung eines Visums zu Studienzwecken.
Visumsfreie Herkunftsländer
EU-Bürgerinnen und -Bürger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Visum zu Studienzwecken. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studienzwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland:
Australien • Israel • Japan • Kanada • Neuseeland • Südkorea • USA
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslandsamt unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.
Weitere Informatioen zu den Ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier.
Austauschstudierende der Hochschule Pforzheim müssen sich selbstständig um eine Unterkunkft kümmern.
Es gibt diverse Möglichkeiten von Unterkünften:
- Studentische Wohnheime vom Studierendewerk Karlsruhe und private Wohnheime
- Private WGs zu finden unter Wg-gesucht oder unter Studenten WG
- Private Wohnungsangebote über den ASTA
In Deutschland müssen Studierende bei der Immatrikulation die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung nachweisen. Die Versicherungspflicht endet mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Es besteht dann die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Studierende aus EU-Staaten
Studierende aus den EU-Staaten, die im Herkunftsland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Der Nachweis erfolgt i.d.R. durch die europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Isurance Card).
Krankenversicherung für Studierende aus allen anderen Staaten bis zum 30. Geburtstag
Studierende, die nicht aus EU-Staaten oder den zusätzlich oben genannten Ländern kommen, müssen sich in Deutschland krankenversichern. Bis zum 30. Geburtstag bzw. bis zum Ende des 14. Fachsemesters ist dies bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse möglich. Ab dem 30. Geburtstag kann man sich nur noch bei einer privaten Krankenkasse versichern. Studienbewerber, die in Deutschland privat versichert, aber noch nicht 30 Jahre alt sind, benötigen zur Immatrikulation häufig eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung ist innerhalb eines Studienaufenthalts in Deutschland irreversibel. Das bedeutet, dass man danach nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird.
Studierende, die 30 Jahre oder älter sind oder die das 14. Fachsemester bereits beendet haben
Ausländische Studierende, die über 30 Jahre alt sind oder das 14. Fachsemester überschritten haben werden, in Deutschland nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Diese Studierenden müssen sich privat versichern. Die privaten Krankenkassen sind häufig teurer als die gesetzlichen Krankenkassen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Wir raten dringend eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die Schäden während des Aufenthalts in Deutschland abdeckt. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie einem anderen zugefügt haben (z.B.: Sie beschädigen einen geliehenen Gegenstand). Neben der Haftpflichtversicherung wird auch eine Unfallversicherung empfohlen; Unfall- und Haftpflichtversicherung werden oftmals in Kombination angeboten und die Tarife sind relativ preiswert. Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung werden von einigen der genannten Versicherungsgesellschaften für ca. 40 Euro pro Monat angeboten.