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Krankenversicherung und ergänzend empfohlene Versicherungen

Alle Studierenden müssen bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie für die Zeitdauer des Studienaufenthalts in Deutschland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die die Heilkosten in Deutschland erstattet. Die Beiträge zur Krankenversicherung können nach Alter, Geschlecht und dem Herkunftsland variieren.

Bitte beachten Sie, dass eine Reiseversicherung nicht mit einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen ist!

 

Studierende mit gesetzlicher Versicherung

Studierende aus den EU-Staaten, die im Herkunftsland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Der Nachweis erfolgt i.d.R. durch die europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Isurance Card).

Die europäische Krankenversicherungskarte gilt für folgende Länder (englische Landesnamen): Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Cyprus Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Ireland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, United Kingdom.

Zusätzlich hat Deutschland mit folgenden Ländern Abkommen zur Anerkennung der nationalen Krankenversicherung geschlossen (englische Landesnamen): Bosnia-Herzegovina, Iceland, Israel, Liechtenstein, Morocco, Macedonia, Montenegro, Norway, Switzerland, Serbia, Tunisia and Turkey.

 

Studierende mit privater Krankenkasse

Studierende aus den EU-Staaten, die im Herkunftsland bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen bei der Immatrikulation in Deutschland eine Bestätigung dieser Krankenkasse vorlegen. Im Falle einer privaten Krankenversicherung müssen alle ärztlichen Leistungen und Medikamente in Deutschland im Voraus selbst bezahlt und anschließend mit der Krankenkasse im Herkunftsland abgerechnet werden.

Studienbewerber, die in Deutschland privat versichert und noch nicht 30 Jahre alt sind, benötigen zur Immatrikulation eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung ist innerhalb der Dauer des Studienaufenthalts in Deutschland irreversibel. Das bedeutet, dass man - wenn man sich einmal hat befreien lassen - für die Dauer des Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden kann. Studierende aus den EU-Staaten, die im Herkunftsland nicht krankenversichert sind, müssen sich in Deutschland krankenversichern. Bis zum 30. Geburtstag ist dies bei einer gesetzlichen oder bei einer privaten Krankenkasse möglich, auch hier ist eine Befreiung notwendig. Ab dem 30. Geburtstag kann man sich nur noch bei einer privaten Krankenkasse versichern.

Studierende, die nicht aus EU-Staaten oder den zusätzlich oben genannten Ländern kommen, müssen sich in Deutschland krankenversichern. Bis zum 30. Geburtstag ist dies bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse möglich. Ab dem 30. Geburtstag kann man sich nur noch bei einer privaten Krankenkasse versichern. Studienbewerber, die in Deutschland privat versichert, aber noch nicht 30 Jahre alt sind, benötigen zur Immatrikulation  eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung ist innerhalb eines Studienaufenthalts in Deutschland irreversibel. Das bedeutet, dass man danach nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird.

Ausländische Studierende, die über 30 Jahre alt sind, werden in Deutschland nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Diese Studierenden müssen sich privat versichern. Die privaten Krankenkassen sind häufig teurer als die gesetzlichen Krankenkassen. 

Die Leistungen der verschiedenen Krankenversicherungen sind unterschiedlich; ebenfalls schwanken die Kosten und bewegen sich zwischen 130 und 150 € im Monat.

Bei manchen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz frühestens mit dem Tage der Immatrikulation. Vom Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation besteht keine Versicherungspflicht und damit auch kein Versicherungsschutz.

Private Krankenversicherung bieten für ausländische Austauschstudierende günstigere Tarife an, wobei sich die Leistungen und Laufzeiten unterscheiden können.

Für den Zeitraum zwischen Ihrer Anreise und der Einschreibung an der Hochschule Pforzheim empfehlen wir den Abschluss einer Reise­versicherung. Da in der Regel der Versicherungsschutz bei gesetzlichen Krankenkassen erst ab dem Zeitpunkt der Einschreibung greift.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ab wann Ihr Versicherungsschutz gültig ist.

Da sich die Leistungen und Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften laufend ändern, ist es schwer Empfehlungen zur Krankenversicherung zu geben. Die privaten Anbieter sind oftmals günstiger als die gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistungen der privaten Anbietern sind aber tendenziell geringer. Die Abrechnung von Leistungen ist bei den gesetzlichen Krankenkassen einfacher. Bei den privaten Anbietern sind i.d.R. die Kosten zunächst selbst zu bezahlen; die verschiedenen Rechnungen sind nach der Behandlung einzureichen und nach einer Prüfung werden die Kosten erstattet. Insbesondere bei relativ teueren Krankenhausaufenthalten muss man ggf. relativ viel Geld vorstrecken.  

Wir raten dringend eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die Schäden während des Aufenthalts in Deutschland abdeckt. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie einem anderen zugefügt haben (z.B.: Sie beschädigen einen geliehenen Gegenstand). Neben der Haftpflichtversicherung wird auch eine Unfallversicherung empfohlen; Unfall- und Haftpflichtversicherung werden oftmals in Kombination angeboten und die Tarife sind relativ preiswert. Sie werden von einigen Versicherungsgesellschaften für ca. 40 Euro pro Monat angeboten.

Bitte erkundigen Sie sich auch in Ihrem Heimatland, ob Sie sich dort schon für Ihren Auslandsaufenthalt versichern können.