Sprachliche Voraussetzungen

Deutschsprachige Kurse (Austauschstudent)

Für das Studium in deutschsprachigen Studienprogrammen sind hinreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Für alle Bachelorprogramme sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachzuweisen. Diesem Sprachniveau entspricht das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz, die DSH Prüfung (DSH 2), TestDaF (> 17) und das Goethe Zertifikat C1 (neue Mittelstufenprüfung) des Goethe Instituts

 

Englischsprachige Kurse (Austauschstudent)

Für die englischsprachigen Studienprogramme sind vor Studienbeginn hinreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Hinreichende Englischkenntnisse werden in der Regel durch ein Testzertifikat oder eine Bestätigung der Heimatinstitution über das Sprachniveau B2 nachgewiesen. Für das Studium ist ein Testergebnis von mind. 85 Punkten (235 computer version  und 570 institutional version/ITP) erforderlich. Testergebnisse von TOEICIELTSCAELCPE und CAE werden ebenfalls anerkannt und können ggf. hier umgerechnet werden. Außerdem wird der Duolingo English Test (DET) mit einer Mindestpunktzahl von 110 ebenfalls akzeptiert.

Für das Studium in Studienprogrammen, die teilweise in deutscher und teilweise in englischer Sprache angeboten werden, sind ausreichende Sprachkenntnisse in beiden Unterrichtssprachen nachzuweisen.