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Nach der Zusage

Sie haben eine Zusage für einen Austauschplatz erhalten?

Herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie ins Ausland starten können, steht für Sie als nächstes der Anmeldeprozess an Ihrer Gast­hochschule an. Hier erfahren Sie alles zu den nächsten Schritten.

Nach der Bewerbung können Sie sich jederzeit in Mobility Online einloggen und Ihre Daten ggf. verändern und die erderlichen Schritte ausführen.

LINK MOBILITY ONLINE

Bitte überprüfen Sie frühzeitg, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind, da diese oftmals bereits bei der Nominierung und Anmeldung an außereruopäischen Hochschulen benötigt werden.

Normalerweise müssen Reisepässe noch 6 Monate gültig sein nach Abschluss des Aufenthaltes an der Partnerhochschule.

Von der Hochschule Pforzheim haben Sie bereits eine Zusage für einen Austauschplatz an einer Partner­universität erhalten. Damit Sie diesen Austauschplatz auch antreten können, benötigen Sie noch die offizielle Zulassung der Gast­hochschule.

Um diese endgültige Zulassung zu erhalten, sind zwei Schritte erforderlich:

1) Zuerst werden wir Sie von Seiten der Hochschule Pforzheim offiziell an Ihrer Gast­universität anmelden oder, wie man auch sagt, „nominieren“.

2) Anschließend müssen normalerweise noch einmal einige Unterlagen zusammenstellen und einreicht werden (Transcript, Motivation letter, Gesundheitszeugnis (Asien), Bewerbungsformular, Sprachnachweis). Dieser Bewerbungs­prozess für die Zulassung an der Gast­universität ist in der Regel nur eine Formsache. Wenn Sie die Bewerbungs­unterlagen frist­gerecht und vollständig einreichen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie die endgültige Zulassung Ihrer Gast­universität für den Austausch erhalten. Nur in sehr seltenen Fällen gibt es bei diesem Prozess so schwerwiegende Probleme, dass Sie Ihren Auslands­aufenthalt nicht antreten können.  Falls Probleme auftauchen sollten, wenden Sie sich an die Outgoing-Koordinatorin des Akademischen Auslands­amts.

ACHTUNG: Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren Spamordner..

Einige Partnerhochschulen verlangen von den Studierenden ein sogenanntes "Transcript of Records" in englischer Sprache. Dieses Transcript können Sie sich selbstständig über die Studentischen Online Systeme erstellen - bitte achten Sie darauf die Seite auf Englisch umzustellen.

Wenn die Partneruniversität ein Nominierungs- oder Auswahlschreiben verlangt, werden wir dieses für Sie ausstellen. Auch zur Unterschrift Ihrer Bewerbungsformulare können Sie das Akademische Auslandsamt aufsuchen.

Empfehlungsschreiben werden dagegen von Ihren Professoren verfasst, es sei denn, Ihre Partneruniversität verlangt speziell ein Empfehlungsschreiben des Akademischen Auslandsamt.

 

In den nächsten Wochen sollten Sie sich über das Kursangebot an der Gasthochschulen informieren. Denn einige Gast­hochschulen fragen schon bei der Bewerbung um die Zulassung ab, welche Kurse Sie gerne belegen möchten. Dazu gehört auch die Frage, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können., dazu können Sie Ihre in Pforzheim zu belgenden  Kurse im Vorlesungsverzeichnis nachlesen.

Daher beginnen Sie zeitnah damit, Ihr Learning Agreement (nur für außerhalb der EU!) mit Ihrer Fakultät und dem/der Hochschulkoordinator/in vorzubereiten.

Studierende die in der EU studieren werden füllen bitte folgendes Learning Agreement (nur EU) aus und schauen sich den Prozess auf der Erasmus Website an.

Der empfohlene Workload für ein Auslandssemester liegt zwischen 24 und 30 Credits. Bitte beachten Sie, dass 24 ECTS erfolgreich belegt werden müssen. Bei einem Studium außerhalb der EU müssen mindestens 22 ECTS erfolgreich belegt werden.

Informationen zur formalen und inhaltlichen Äquivalenz finden Sie auf folgender Website.

Wichtiger Hinweis IB: Für Studierende des Studiengangs International Business ist lt. SPO ein Auslandsaufenthalt obligatorisch. Zur Erfassung existiert eine Prüfungsleistung „Auslandsmodul“. Damit diese auch eingetragen werden kann, ist in das das Formular „Learning Agreement/Transfer of Credits and Grades“ bei Studierenden dieser Studiengänge auch das „Auslandsmodul“ einzutragen und vom Studiendekan anzuerkennen.

Wichtiger Hinweis BCR: Studierende des Studiengangs Controlling müssen ebenfalls lt. SPO ein Auslandsmodul absolvieren, dies kann (muss aber nicht) ein Auslandssemester sein. Für die Anerkennung des Auslandsmoduls muss in jedem Fall VOR Beginn des Auslandssemesters ein Formular ausgefüllt werden. Genauere Hinweise finden Sie hier.

Wenn Sie im Ausland studieren und Ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern möchten, ist dies in Absprache mit der Partnerhochschule und der Hochschule Pforzheim ggf. möglich. Aktuell können wir nur eine Verlängerung genehmigen, wenn diese vom Studierenden selbst finanziert wird (fee paying). Bei Interesse kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslands­amt (outgoing@hs-pforzheim.de).

Falls Sie eine Zusage für eine europäische Partnerhochschule erhalten haben, werden Sie automatisch weitere Informationen zur Erasmus Förderung erhalten. Dafür ist keine zusätzliche Bewerbung nötig. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erasmus Förderung mindestens 24 ECTS erfolgreich belegt werden müssen.Die Erasmus Förderung wird ab dem Wintersemester 19/20 nicht mehr vom Akademischen Auslandsamt betreut. Bitte informieren Sie sich über den genauen Ablauf.

PROMOS:  Überprüfen Sie, ob Ihre Partnerhochschule für die in Frage kommt. Falls Sie an diesem Stipendium interessiert sind, müssen Sie sich innerhalb der Frist dafür bewerben.

Baden-Würtemberg-Stipendium: Die Auswahl für das Baden-Württemberg Stipendium wird automatisch anhand Ihrer Noten vorgenommen, hierfür können Sie sich nicht bewerben. Falls Sie für ein Baden-Württemberg Stipendium in Frage kommen (relevant ist die Note sowie die Partnerhochschule), werden Sie vom Akademischen Auslandsamt informiert. 

Reisekostenzuschuss: Studierende, die nicht im Rahmen der bereits genannten Programme gefördert werden, können sich für einen Reisekostenzuschuss bewerben.

HAW International Stipendium: Das HAW Stipendium ist speziell für Studiernde an HAWs und wird vom DAAD vergeben.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Ausreise in ein Austauschprogramm außerhalb Europas einen gültigen Reisepass sowie bei Bedarf ein gültiges Visum vorzeigen können. Vergessen Sie nicht, den Reisepass rechtzeitig zu beantragen, wenn Sie für ein Austauschprogramm außerhalb Europas ausgewählt wurden, denn dieser wird teilweise bereits bei der Bewerbung an der Partnerhochschule verlangt.

Einen Vergleich von Kosten für ein Studierendenvisa finden Sie hier.

Während Sie auf die endgültige Zusage der Partnerhochschule warten, sollten Sie bereits damit beginnen, sich um Visa, Unterkunft und Versicherung zu kümmern. Für Visa, siehe z.B. Visum.de oder College Contact. Für die Auslandsversicherung können Sie zum Beispiel www.covomo.de benutzen um die verschiedenen Versicherungsangebote zu vergleichen. Zusätzliche Informationen finden Sie zum Beispiel hier.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf der Seite des Auswärtigen Amtes sowie über mögliche gesundheitlich Risiken, die sich durch einen Auslandsaufenthalt ergeben können. Aktuelle Reisemedizinische Meldungen und Beratung finden Sie beim Zentrum für Reisemedizin.

Wir raten Ihnen sich bei der Elektronischen Erfassung von Deutschen im Ausland (Elefand) zu registieren. Damit kann die Auslandsvertretungen vor Ort – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell Verbindung aufnehmen.

Das Auswärtige Amt bietet zudem eine Reise-und Sicherheitswarn-App an: Sicher-Reisen-App. Wenn Push-Nachrichten aktiviert sind, bleibt man auf dem neusten Stand!

Zum Herunterladen im Appstore: Google, Apple

Bitte informieren Sie umgehend das Akademische Auslandsamt ( outgoing(at)hs-pforzheim(dot)de ) sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können. Die Absage bei Ihrer Partnerhochschule übernehmen wir.

ACHTUNG: Falls keine pünktliche Absage vor Start des Studiums im Ausland erfolgt, können Sie sich ggf. in den nächsten Semestern nicht mehr für ein Auslandssemester bewerben.

Bevor Sie abreisen, teilen Sie ggf. dem Studi Center eine Adressänderung mit, das entsprechende Formular finden Sie im e-campus.

Falls Sie für Ihre Bafög Unterlagen eine Unterschrift benötigen, senden Sie diese bitte als Scan an outgoing@hs-pforzheim.de. Wir werden Ihnen dann das unterschriebene Dokument so schnell wie möglich per e-Mail zurücksenden. 

Lassen Sie noch vor Ihrer Abreise Ihr Learning Agreement  von der Partnerhochschule unterschreiben und laden Sie Ihr vollständig unterschriebens Learning Agreement in Mobility Online hoch.

Auch wenn Sie das Semester nicht in Pforzheim verbringen, müssen Sie sich rückmelden, um eingeschrieben zu bleiben.

Die Anmeldung Ihrer Prüfungen ist während des Auslandssemesters nicht notwendig. Ihre Leistungen werden nach Ihrem Auslandsaufenthalt anhand Ihres Learning Agreements vom Prüfungsamt eingetragen.

Nach Ihrem Aufenthalt wird das Transkript (Auflistung aller Noten) i.d.R. zum Akademischen Auslandsamt geschickt. Nach Erhalt des Transkripts, wird das Akademische Auslandsamt Sie über den Eingang per E-Mail informieren. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bitte füllen Sie in Mobility Online den Abschlussbericht aus.

 

Zur Anerkennung Ihrer Noten, nehmen Sie bitte mit Ihrer Hochschulbetreuerin bzw. Ihrem Hochschulbetreuer Kontakt auf und bringen Sie zu diesem Termin das Transkript und das vollständig ausgefüllten Learning Agreement mit. Bitte kommen Sie diesen Schritten unmittelbar nach, sobald Sie Ihr Transkript erhalten haben und nach Pforzheim zurückgekehrt sind.

Nach der Anerkennung der Noten leiten Sie das Learning Agreement bitte an das Prüfungsamt weiter. Erst dann können die Noten im StudiCockpit eingetragen werden.

Die mit der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen verbundene Umrechnung der ausländischen Noten ist durch die länderbezogenen Umrechnungstabellen valide, reliabel und transparent. Die Umrechnungstabellen gibt es für alle wichtigen Zielländer; sie werden ggf. für weitere Länder laufend ergänzt oder auch ggf. aktualisiert. Die Umrechnung der Noten spiegelt die langjährigen Erfahrungen der Pforzheimer Hochschule wieder.

Weitere Informationen zur Anerkennung der Kurse finden Sie auf folgender Seite: 

formale und inhaltliche Äquivalenz

Für das Klima ist es nicht entscheidend, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden. Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch eine Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle ausgleichen.

Bei der freiwilligen Kompensation wird zunächst die Höhe der verbleibenden klimawirksamen Emissionen einer bestimmten Aktivität berechnet, zum Beispiel einer Flugreise, Bahn- oder Autofahrt. Die Kompensation erfolgt über Emissionsminderungsgutschriften (meist als Zertifikate bezeichnet), mit denen dieselbe Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen wird. Wichtig ist, dass es ohne den Mechanismus der Kompensation das Klimaschutzprojekt nicht geben würde, es sich also bei dem Projekt um eine zusätzliche Klimaschutzmaßnahme handelt (Quelle: Umwelt Bundesamt). Einige Flug- und Busgesellschaften bieten z.T. CO2-Kompensation direkt beim Kauf an (sog. Drittanbieter). Mit dem CO2-Rechner des Umweltbundesamts können Sie die Emissionen zusätzlich selbst berechnen.

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Umwelt Bundesamtes für Freiwillige CO2-Kompensation.