Auslandssemester an einer europäischen Partnerhochschule
Wenn Sie für eine europäische Partnerhochschule ausgewählt wurden, erhalten Sie von uns Informationen zur Erasmus Förderung.
Derzeit sind am Programm ERASMUS+ 32 Länder (Stand Januar 2025) beteiligt:
- alle Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete
- Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Türkei
- Nordmazedonien
- Serbien
Hier finden Sie unsere Erasmus Charta sowie das Policy Statement.
Seit dem Wintersemester 19/20 erfolgt die Abwicklung nicht mehr über das akademische Auslandsamt, sondern über das Konsortium KOOR – Erasmus Services BW in Karlsruhe.
Das Learning Agreement erhalten Sie ebenfalls nach Ihrer Registierung von KOOR – Erasmus Services BW, dieses unterscheidet sich vom Learning Agreement der Hochschule Pforzheim. KOOR akzeptiert für die Erasmus-Förderung ausschließlich das von ihnen zur Verfügung gestellte Learning Agreement und nicht das der HS Pforzheim.
Die aktuellen Förderbedingungen und Fördersätze finden Sie bei KOOR-Erasmus Service BW.
Ab dem Sommersemester 2024 stehen uns leider aufgrund von Mittelkürzungen weniger Stipendienmittel zur Verfügung. Je nach Bewerberlage kann es vorkommen, dass nicht genügend Stipendien für alle Studierenden vorhanden sind, die ein Auslandssemester im europäischen Ausland absolvieren werden, daher kann es gegebenfalls zu einer Selektion kommen.
Selektionskritierien:
1. Pflichtauslandssemester
2. Erasmus Ländergruppe I (Länder mit hohen Lebenshaltungskosten - Dänemark, Schweden, Finnland und Irland etc.)
3. Note
Rückmeldung über den Erhalt bzw. Nichterhalt eines Stipendiums
Wir erhalten nach Beantragung der Fördermittel im Juli Rückmeldung über die Höhe der Fördermittel für das darauffolgende akademische Jahr. Daher erhalten Studierende, die im Wintersemester ins Ausland gehen, leider erst relativ kurzfristig Rückmeldung zur Erasmus Förderung.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
1. Infomail von Mobility Online Pforzheim zur Erasmusförderung (Voraussichtlich bei Aufenthalt im Wintersemster: Juni / Juli; Aufenthalt im Sommersemester: Oktober)
2. Bewerbung für Erasmus-Förderung bei KOOR (ACHTUNG: auch KOOR benutzt das Programm Mobility Online. Design:blau. Bitte speichern Sie beide Loginnamen ab.)
3. Förderzusage (oder Absage bei nicht ausreichendem Budget)
4. Abreise
5. Im Ausland: Änderung Learning Agreement bei Kurswechseln, Ende des Semesters ausfüllen der Confirmation of Stay
6. Abschlussdokumente einreichen bei KOOR
7. Abschlussbericht erstellen & Transcript of Records hochladen in Mobility Online Pforzheim
Ab September 2022 hat KOOR Erasmus Service BW eine verkürzte Frist von einer Woche für Studienaufenthalte eingeführt um eventuelle Schließzeiten in den (Semester-)Ferien zu umgehen. Ausnahmen und/oder Fristverlängerungen werden ab dem Projekt 2022 grundsätzlich nicht mehr gewährt.
Das bedeutet, dass alle Unterlagen eine Woche vor Beginn der Vorlesungen an der Partnerhochschule bei KOOR eingereicht sein müssen.
Es werden derzeit pro Mobilität jeweils max. 4,5 Monate (135 Tage) gefördert. Double Degree-Studierende können im Falle von ausreichendem Budget zwei Semester gefördert werden.
Die aktuellen Förderhöhen erhalten Sie auf der Website von KOOR.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. Antragsberechtigt sind Studierende, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt .Des Weiteren sind Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum Studienaufenthalt ins Ausland nehmen und dort alleinerziehend sind, berechtigt eine Sonderförderung als Pauschale zu erhalten.
Zusätzlich zur Sonderförderung von Studiernden mit chronischen Erkranfungen und Studieren mit Kind werden auch Erstakademiker/innen und Erwerbstätige Studiernde mit Top-Ups gefördert.
Alle weiteren Informationen sowie die Fördersätze finden Sie bei KOOR Erasmus Service BW.
Online Learning Agreement (OLA)
In der neuen Programmgeneration ist das Ziel nachhaltiger zu werden und daher gibt es das Projekt Erasmus without Paper (EWP). In Zuge dessen müssen die Erasmus Learning Agreements ab dem Wintersemster 2022/23 digital erstellt und unterschrieben werden.
Das sogenannte Online Learning Agreement kann auf folgender Website erstellt werden:
https://learning-agreement.eu/
Wer unterschreibt mein Erasmus Online Leraning Agreement?
Ihre Studiengangsleitung + Hochschulkoordinator der Universität (Zu finden in der Partnerdatenbank) + Koordinator an der Partnerhochschule
Double Degree Studierende registrieren sich wie reguläre Austauschstudierende für die Erasmus Förderung. Derzeit wird ein Semester (max. 4,5 Monate) gefördert. Ob das zweite Semester gefördert wird, ist abhängig vom Budget.
ACHTUNG: Bei Förderung von 2 Semestern muss für jedes Semester eine Bewerbung bei KOOR eingereicht werden.
Förderung Erasmus
Aufgrund des begrenzten Budgets können Aufenthalte in die UK nicht mehr grundsätzlich gefördert werden. Sollten jedoch genügend Mittel zur Verfügung stehen, werden Sie vom akademischen Auslandsamt darüber informiert.
Visabestimmungen
Seit dem Brexit ist Großbrittanien kein Land der Euopäischen Union mehr. Daher brauchen Sie zur Einreise ggf. ein Visum. Bitte informieren sich rechtzeitig um die Bedingungen. Meist stellen Ihre Partnerhochschulen auf deren Websites und bei der Bewerbung Informationen dazu bereit.
Am 1.1.2021 ist die neue Programmgernation des EU- Bildungsprogramms Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport gestartet.
In dieser neuen Generation werden folgende Themen in den Fokus gestellt:
- Inklusion & Diversität
- Digitalisierung
- Umweltschutz & Nachhaltigkeit
- Internationale Dimension
Unter dem EU-Bildungsprogramm Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Dozentenmobilität (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Bei inhaltlichen Fragen zum Learning Agreement sowie für Unterschriften auf den Online Learning Agreements wenden Sie sich bitte an:
Fakultät für Wirtschaft & Recht: Susanne Glas
Fakultät für Technik: Henriette Schürger
Fakultät für Gestaltung: Barbara Dofek
Bei Fragen zu Erasmus Förderung und zum Ablauf wenden Sie sich bitte an:
Annika Klein - Outgoing-Koordinatorin im Akademischen Auslandsamt
Erasmus Koordinator für Unterschriften auf den Inter Institutional Agreements:
Bei Fragen zur Abwicklung der Erasmus Förderung wenden Sie sich bitte an:
Weitere Ansprechpartner der Hochschule (Beschwerdestelle/Antidiskriminierungstelle).