Praktikum in Ausland
Wenn Sie eine Praktikumsstelle im Ausland suchen, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Studiengangsleitung. Dieser wird Sie, wenn möglich, mit den nötigen Informationen versorgen. Stellenangebote finden Sie auch auf der Karierreplattform JOBS&MORE.
Anmeldung beim Akademischen Auslandsamt
Damit wir einen Überblick haben, welche Studierende sich zu welchem Zeitpunkt im Ausland befinden, werden alle Studierenden, die sich für ein Auslandspraktikum entscheiden, gebeten sich unter folgendem Link in unserer Datenbank Mobility Online zu registrieren und sich einen Account anzulegen.
Anmeldung Mobility Online.
Stellensuche
Das Akademische Auslandsamt erhält regelmäßig Praktikumsangebote. Diese Angebote werden auf der Chancenbörse veröffentlicht.
Weitere Möglichkeiten zur Suche nach Praktikumsstellen:
- Spezielle Angebote für ERASMUS Praktika finden sie in der Praktikumsplattformen Erasmus Intern oder JOE – Job Offer Exchange.
- Eine weitere Möglichkeit, eine Praktikumsstelle zu finden, sind Praktikumsbörsen im Internet. Sie sollten allerdings beachten, dass hinter vielen Praktikumsbörsen eine kommerzielle Praktikumsvermittlung steht. Diese können hohe Gebühren für die Vermittlung verlangen und stellen keine Garantie für ein hoch qualifiziertes Praktikum.
- Bei Jobmensa gibt es eine große Auswahl an Praktika und Jobs. Alle Jobs, die auf der Jobbörse registriert sind, sind bezüglich Qualität und Seriosität geprüft. Die Registrierung ist kostenlos.
- AIESEC ist die weltweit größte Studentenorganisation und in 120 Ländern vertreten. Mit dem Ziel Studenten auf der ganzen? ?Welt die Möglichkeit zu geben neben ihrem Studium praktische und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Dabei kann man? ?neben bezahlten fachlichen Praktika im IT- oder Business- und Marketingbereich, sich auch in verschiedenen sozialen
Projekten engagieren. AIESEC bietet dabei eine Betreuung von Anfang bis zum Ende durch einen persönlichen Ansprechpartner.? ?Für Studenten ist es auch noch bis zu 2 Jahren nach ihrem Abschluss möglich. - Interexchange (für Praktika und Visa Unterstützung) oder kontaktiere: Elizabeth Cummings via ecummings@interexchange.org
- Elsa (für Juristen)
- International Placement Centre (für Wirtschaftsingenieure/-informatiker)
- ASA-Praktikumsprogramm für entwicklungspolitische Organisationen
- Praktikumsvermittlung ins Ausland: Studentsgoabroad
- Vermittlung von Praktikumsplätzen in Neuseeland
- Programm Russland in der Praxis - Go East fördert deutsche Studierende für Praktika Aufenthalte in Russland
- Über KOPRA kann man sich für ein Praktikum in China, Thailand und Indonesien bewerben
- Vergütete Praktika in den USA: College Council
- das Generalkonsulat des Staates Israel in München hat das deutsch-israelische Praktikantenprogramm
„Neuer Kibbutz“ erneut ausgeschrieben. Den Flyer sowie die Richtlinien hierzu finden Sie hier - Berufsvorbereitende Praktika via STUBE
- NICE - Praktika in Argentinien
- MTA Network, Praktikumsprogramme in China
- Praktikawelten - Stellen für dein Praktikum ins Ausland
- Institute for Cultural Diplomacy (ICD) Internship Opportunities
- Praktikumsplätze via DAAD RISE Weltweit
Weltweite Forschungspraktika für deutsche Studierende aus den Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften – das ist die Kurzformel für das RISE Weltweit Programm.
- Das Programm richtet sich an Bachelorstudierende
- Die Praktika dauern zwischen anderthalb und drei Monaten
- Die Praktika finden im Sommer in der vorlesungsfreien Zeit statt
- Forscherinnen und Forscher von akkreditierten Hochschulinstituten und Forschungseinrichtungen auf der ganzen Welt bieten Praktikumsprojekte an
- Arbeitssprache ist in der Regel Englisch
- Der DAAD vermittelt und unterstützt die Studierenden mit einem Stipendium
https://www.daad.de/rise/de/rise-weltweit/
Bewerbungstipps
- Auf den Seiten der Ludwig-Maximilians-Universität München gibt es ein kostenloses Online-Bewerbungstraining auf Englisch.
- career-contact.de ist ein Infoportal zum Thema "Arbeiten im Ausland" und stellt viele länderspezifische Informationen zur Verfügung.
- Auch die Bundesagentur für Arbeit hat einige Tipps und Informationen zum Thema "Bewerben im Ausland" zusammengestellt.
- Beim Karriereportal ABSOLVENTA finden sich ausführliche Tipps zum Bewerben im englischsprachigen Ausland.
Länderinformationen
- Die wahrscheinlich umfassendste Datenbank mit detaillierten länderspezifischen Informationen zu vielen unterschiedlichen Bereichen bietet der DAAD für fast alle Länder der Welt.
- Informationen rund um Studium und Praktikum in Ländern der EU, Erfahrungsberichte, Länderinformationen, Tools zur interkulturellen Vorbereitung und weitere Online-Lernangebote finden Sie unter Erasmus Reports.
Sprachliche Voraussetzungen
Für ein Praktikum im Ausland sind ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. I.d.R. ist das Sprachniveau B2 das Minimum, um ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Auch wenn die Arbeitssprache des Unternehmens nicht der Landessprache entspricht (z.B. englischsprachiges Praktikum in Russland), sind Grundkenntnisse der Landessprache im Normalfall unabdingbar, da in der alltäglichen Umgebung und Kommunikation weder Deutsch- noch Englischkenntnisse zu erwarten sind.
Learning Agreement
Alle Studierenden, die ein Praktikum im Ausland absolvieren müssen vor ihrer Ausreise ein Learning Agreement für Praktika einreichen. Dies muss vom zuständigen Koordinator sowie vom Akademischen Auslandsamt unterschrieben worden sein. Gerne können Sie dies mittels Scans per e-Mail tun.
Versicherungsnachweis
Neben dem Learning Agreement muss ein Versicherungsnachweis beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden, in dem Sie bestätigen, dass Sie über ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes verfügen.
Verträge und Bescheinigungen
Sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben, müssen Sie einen Vertrag von der Firma aufsetzen lassen. Für gewöhnlich stellen die Firmen eigene Verträge zur Verfügung. Manchmal wird für einen Vertrag jedoch die Unterschrift eines Vertreters der Hochschule Pforzheim verlangt. In diesem Fall müssen Sie einen vorgefertigten Vertrag verwenden, den Ihnen die Hochschule dann zur Verfügung stellt. Das Akademische Auslandsamt kann Ihnen diesen Vertrag unterschreiben. Hierfür wird jedoch eine zusätzliche Bestätigung, ein so genanntes Learning Agreement für Praktika, benötigt, in der der zuständige Professor Ihr Praktikum genehmigt. Falls Sie also eine Unterschrift des AAA benötigen, senden Sie uns bitte zuerst Ihr unterschriebenes Learning Agreement für Praktika per e-Mail. Alternativ können Sie jedoch auch eine Bestätigung Ihres Praktikums des zuständigen Professors bei der Firma einreichen. Bei allen Bescheinigungen, die Ihr Studium betreffen, wenden Sie sich also an den entsprechenden Studiengangskoordinator. Falls es Probleme mit der Unterschrift Ihres Koordinators gibt, können Sie uns das Dokument gerne schicken. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir, wie oben beschrieben, Verträge oder andere Dokumente erst dann unterschreiben können, wenn Sie uns Ihr unterschriebenes Learning Agreement für Praktika vorgelegt haben.
Finanzierung, Versicherung und Visum
Falls ein Praktikum im Rahmen Ihres Studiums Pflicht ist und sich innerhalb Europas befindet, könnten Sie je nach Nettogehalt, das sie erhalten werden, für ein Erasmus Stipendium in Frage kommen. Hierfür können sie sich über die Koordinierungsstelle für Praktische Studiensemester KOOR/BEST bewerben. Bitte beachten Sie dabei, dass alle Unterlagen bis einen Monat vor Beginn des Praktikums bei KOOR/BEST vorliegen müssen, ansonsten erhalten Sie keine Förderung.
Wenn Sie sich nicht für ein Erasmus Stipendium eignen, informieren Sie sich bitte über alternative Möglichkeiten der Förderung. Lesen Sie auch diese Seite unserer Webseite gründlich durch.
Für die Auslandsversicherung können Sie zum Beispiel www.covomo.de benutzen um die verschiedenen Versicherungsangebote zu vergleichen. Zusätzliche Informationen finden Sie in zum Beispiel hier. Für Visa, sehe z.B. Visum.de, J1 Visum oder College Contact.
Wenn Sie einen Praktikumsplatz erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit sich für Erasmus Förderung bei unserem Konsortialparnter KOOR-Erasmus Förderung BW zu bewerben.
Voraussetzung dafür ist, dass der Praktikumsbeauftrage Ihres Studienganges Ihr Praktikum genehmigt hat. Es können Freiwillige als auch Pflichtpraktika und Graduiertenpraktika gefördert werden.
Den Ablauf zur Beantragung finden Sie auf folgender Website.
Das Erasmus Learning Agreement wird von Ihrem Praktikumsbeauftragen des Studienganges unterschrieben.
Nach Ihrem Praktikum erhalten Sie ein Dokument als Zusatz zu Ihrem Diploma Supplement,welches Ihnen Ihren Praktikumsaufenthalt bestätigt.
HAW-Stipendium für Auslandpraktika
Ziel des Programms ist es, Studierende von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW, vormals Fachhochschulen) bei der Durchführung von Auslandspraktika zu unterstützen und damit das Sammeln von praktischen Erfahrungen im internationalen Kontext zu ermöglichen.https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?detail=57588826
DAAD Carlo-Schmid-Programm
fördert Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen für Studierende und Graduierte. Weitere Hinweise zur aktuellen Ausschreibung unter www.daad.de/csp.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW)
fördert fachbezogene Praktika, die als Bestandteil des Studienganges von der Heimathochschule anerkannt werden: http://www.dfjw.org/studiengebundene-praktika
Auslands-BAföG
Unter bestimmten Umständen können Studierende für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt eine BAföG-Förderung erhalten.
Bildungskredit
Auch für ein Auslandspraktikum können Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit beantragen, der auch neben dem BAföG in Anspruch genommen werden kann. Weitere Informationen unter www.bildungskredit.de.
Stiftungen
Von einigen Stiftungen können Sie unter Umständen auch eine Unterstützung für Ihr Auslandspraktikum erhalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Reisekostenzuschuss
Für Studierende, die keine andere Förderung erhalten, vergibt das Akademische Auslandsamt einmalige Reisekostenzuschüsse für Studienaufenthalte im außereuropäischen Ausland. Auch unbezahlte Praktika im außereuropäischen Ausland können teilweise gefördert werden.
Da wir die Reisekostenzuschüsse nur einmal pro Jahr verteilen dürfen, wurde die jährliche Bewerbungsfrist auf Ende Juli gesetzt, um Bewerber/innen des vorherigen Sommersemesters sowie des bevorstehenden Wintersemesters zu bezuschussen. Falls es zu viele Bewerber/innen gibt, wird eine Auswahl getroffen. Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen €100 und €300 insgesamt und hängt von unserem gegebenen Budget sowie der Anzahl der ausgewählten Bewerber/innen ab.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie ohne Nachweis ihres Praktikums oder Auslandsemesters aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Bei Praktika oder Freiwilligenarbeit wird ein Arbeitsvertrag benötigt, bei einem Auslandssemester das Learning Agreement. Das Antragsformular finden Sie hier. Bitte senden Sie es ausgefüllt an outgoing@hs-pforzheim.de.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Bitte überprüfen Sie auch, ob die Firma, in der Sie das Praktikum absolvieren, eventuell bereits eine vertraglich geregelte Versicherung bereitstellt. Klären Sie außerdem mit Ihrer aktuellen Versicherung, ob Sie noch weitere Versicherungszusätze für Ihr Auslandspraktikum benötigen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich um Ihren Versicherungsschutz zu kümmern. Für die Auslandsversicherung können Sie zum Beispiel www.covomo.de benutzen um die verschiedenen Versicherungsangebote zu vergleichen. Zusätzliche Informationen finden Sie in zum Beispiel hier oder hier.
Beachten Sie, dass es bei manchen Ländern etwas schwieriger als in anderen sein kann, ein Visum zu beantragen. Bitte treten Sie also frühzeitig in Kontakt mit der jeweiligen Botschaft / dem Konsulat, um etwaige Anforderungen in Erfahrung zu bringen. Manche Länder möchten, dass Sie sich an einer Universität des Landes einschreiben, um so ein Studentenvisum zu erhalten. Bitte besprechen Sie mit der Botschaft jedoch ausführlich, ob dies eine legale Maßnahme ist, um etwaige Schwierigkeiten vor Ort zu vermeiden.
Wir beraten Sie gern:
Pflichtpraktika müssen mit dem Praktikumsbeauftragen des Studienganges besprochen und genehmigt werden, auch bei freiwilligen Praktika sollte der Studiengang informiert werden.
Für weitere Fragen bezüglich der Förderung können Sie sich ans Akademische Auslandsamt wenden:
Annika Klein- Outgoing-Koordinatorin im Akademischen Auslandsamt
Neben den Informationen auf unserer Website bieten wir auch ein Kolloquium an. Es findet dienstags und mittwochs von 11.00 bis 12.30 Uhr im Raum W1.2.14 sowie donnerstags telefonisch von 11.00-12.00 und 14.00-15.00 Uhr unter 07231-286142 statt. Hierfür müssen Sie sich nicht im Voraus anmelden. In der vorlesungsfreien Zeit können die angegebenen Zeiten varrieren, deshalb ist in dieser Zeit eine vorherige Anmeldung per E-Mail vorteilhaft.