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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

 

 

Alle Anträge für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen mit den jeweiligen Unterlagen bis 15.07. für das Wintersemester und 15.01. für das Sommersemester an der Hochschule Pforzheim gestellt werden.
 

Sie werden online durch den Bewerbungsprozeß geführt. Alle erforderlichen Unterlagen sind gekennzeichnet und Sie können sie während Ihrer Bewerbung entsprechend ins Bewerberportal hochladen.

Erhalten Sie über Ihr Bewerber-Portal an der Hochschule Pforzheim und gesammelt auf hochschulstart.de. Beachten Sie, dass Änderungen auf der zentralen Seite hochschulstart.de zeitverzögert angezeigt werden können.

Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de unbedingt bis spätestens 22.01. (für das Sommersemester) bzw. 22.07. (für das Wintersemester).

Warum? Durch die Koordinierungsregeln können nach einem Zulassungsangebot oder einer Zulassung jederzeit Bewerbungen niedriger Priorität aus dem Verfahren ausscheiden. Bei eng aufeinander folgenden Zulassungsangeboten kann dies dazu führen, dass von Ihren maximal 12 möglichen Bewerbungen innerhalb kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrigbleibt, die umgehend in eine Zulassung umgewandelt wird. Daher empfiehlt es sich die bewusste Priorisierung Ihrer Bewerbungen bis spätestens 22.01. bzw. 22.07. vorzunehmen!

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter (externer Link): https://hochschulstart.de/startseite/bewerben-beobachten/priorisierung

Ihren Zulassungsbescheid finden Sie in unserem Bewerbungsportal.

Durch die Einschreibung (Immatrikulation) werden Sie Studierende/r an der Hochschule Pforzheim.

Dafür beantragen Sie die Einschreibung im Bewerbungsportal. Den ausgedruckten Antrag reichen Sie dann zusammen mit den angeforderten Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Hochschule ein.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Immatrikulationsfrist um eine Ausschlussfrist handelt, d.h. wenn Sie diese Frist versäumen, habe Sie keine Möglichkeit mehr, sich einzuschreiben und der Studienplatz wird anderweitig vergeben. Sollten Sie einzelne Unterlagen nicht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist einreichen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem <link studium vor_dem_studium beratung_entscheidungshilfen studicenter internal-link den link auf der gleichen>StudiCenter auf.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur <link studium vor_dem_studium einschreibung krankenversicherung internal-link den link auf der gleichen>Krankenversicherung und die Hinweise zur <link studium vor_dem_studium bewerbung gebuehren internal-link den link auf der gleichen>Überweisung der Beiträge.

Die Immatrikulation kann auf dem Postweg oder persönlich in unserem StudiCenter während der Öffnungszeiten erfolgen.

Ab dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden in Höhe von 1.500 € je Semester und für Studierende im Zweitstudium 650 € je Semester.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.