HS PF

Auswahlverfahren 3

Für die englischsprachigen Studiengänge BBA / Digital Business Management und  BBA/ International Marketing gibt es ein hochschuleigenes Auswahlverfahren.

Sprachkenntnisse:

1. Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (§ 58 LHG) sind die für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen.

2. Deutsche Sprachkenntnisse sind keine Zugangsvoraussetzung für die oben genannten englischsprachigen Studiengänge.

3. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind geeignete Kenntnisse der englischen Sprache. Die Sprachkompetenz in Englisch muss dabei mindestens dem Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.

4. Bewerber mit einem in Deutschland staatlich anerkannten Zeugnis einer englischsprachigen Schule gelten als Native Speaker und erfüllen das geforderte Kompetenzniveau. (5) Bei Absolventen mit deutscher HZB ist das Kompetenzniveau erreicht, bei - einem Abschluss der Sekundarstufe II – gymnasiale Oberstufe oder - einem Abschluss der Sekundarstufe II – bilingualer Abschluss (auch International Baccalaureate – Sprache A2), sofern Englisch bis zum Ablegen der HZB weitergeführt wurde.

Auswahlkriterien:

Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Durchschnittsnote der HZB zu 50%

2. Einzelnoten der HZB im Fach Mathematik zu 30%

3. Einzelnoten der HZB im Fach Englisch zu 20%

Diese Kriterien münden in eine gewichtete HZB-Gesamtnote.

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

-Die gewichtete HZB-Gesamtnote geht zu 70 %,

- das Ergebnis eines Testverfahrens zu 30 %, sofern dieses nicht schlechter ist als die Durchschnittsnote der HZB, in die gewichtete Note im Auswahlverfahren ein.

Dezimalstellen bei den Einzelnoten werden nicht berücksichtigt. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der HZB, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der HZB. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.

Für die Auswahlentscheidung wird eine Rangliste nach der gewichteten Note erstellt.

Bei Ranggleichheit richtet sich die Reihenfolge nach dem Ergebnis der HZB