Sie müssen Sich als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Stadt, in der Sie in Deutschland gewohnt haben, abmelden. Die meisten Studierenden tun dies beim Bürgerzentrum der Stadt Pforzheim. Für die Abmeldung benötigen Sie keinen Termin.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Abmeldung
Falls Sie Mitglied einer deutschen Krankenversicherung sind, bitten Sie das Einwohnermeldeamt um eine Bestätigung Ihrer Abmeldung. Diese Bestätigung müssen Sie dann bei Ihrer deutschen Krankenversicherung einreichen, um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.
Haben Sie ein Sperrkonto als Auflage zur Erlangung Ihres Visums oder Aufenthaltstitels eröffnet, können Sie dieses bei der Ausländerbehörde auflösen. Hierzu müssen Sie vor Ihrer Abreise die Einwilligung zur Auflösung des Sperrkontos bei der zuständigen Ausländerbehörde einholen.
Studierende, die kein Sperrkonto eröffnet haben, müssen sich nicht bei der Ausländerbehörde abmelden. Das zuständige Einwohnermeldeamt wird die Ausländerbehörde über Ihre Abmeldung informieren.
Das Transcript of Records benötigen Sie für die Anrechnung der bei uns erbrachten Leistungen an Ihrer Heimathochschule. Das Dokument enthält die von Ihnen besuchten Kurse, die Noten und die ECTS-Anzahl der besuchten Kurse.
Einige Woche nach Ihrer Abreise, sobald Ihre Noten vorliegen stellen wir ein Transcript of Records aus, welches an Ihre Heimathochschule versendet wird.