HS PF
EN

Bewerbungsverfahren

Alle Austauschstudierenden von Partnerhochschulen, die für eine befristete Zeitdauer nach Pforzheim kommen, werden von ihrer Hochschule direkt bei uns nominiert. Der weitere Bewerbungsprozess läuft über Mail bzw. unsere Austauschplattform Mobility Online statt.

Unser FactSheet mit allen wichtigen Infos auf einen Blick findet ihr hier.

Achtung: Die Fakultät für Gestaltung hat andere Nominierungs- und Bewerbungsfristen. Weitere Infos hier.

Schritt 1: Nomin­ie­rung

Aus­tauschstud­i­er­ende müssen zunächst von der Heimathochschule nomin­iert wer­den. 

Nomi­na­tion Dead­line Som­mer: 1. Okto­ber

Nomi­na­tion Dead­line Win­ter: 1. Mai

 

Schritt 2: Bew­er­bung

Nach­dem Sie von der Heimathochschule nomin­iert wur­den, erhalten Sie Zugang zu Mobility Online und können dort die Bewerbungsdokumente hochladen.

- Ausgefülltes Bewerbungsformular in Mobility Online (unser Plattform für Austausch)

- 1 Pass­foto (bevorzugt digi­tal: jpg/150dpi)

- 1 Kopie Reisepass (bzw. ID für EU-Bürger)

- Aktu­el­ler Noten­spiegel/Zeugnis

- Sprachnach­weis (Eng­lisch und/oder Deutsch, mind. B2)

- Learn­ing Agree­ment  

- tabel­lari­scher Leben­slauf

 

 

Bitte beach­ten Sie:

Das Learn­ing Agree­ment muss vorab von der Heimathochschule unter­schrie­ben wer­den. 

Es wer­den nur voll­stän­dige Bew­er­bun­gen berück­si­chtigt. 

Bitte geben Sie eine E-Mail Adresse an, die Sie regelmäßig über­prüfen. Wir wer­den Sie hauptsäch­lich per Mail kon­tak­tieren.

Bew­er­bungs­frist für das Som­mer­se­mes­ter: 15. Oktober

Bew­er­bungs­frist für das Win­ter­se­mes­ter: 15. Mai

 

Kur­saus­wahl:

Hier finden Sie die Bachelor-Kurse der Fakultät für Wirtschaft und Recht.

Hier finden Sie die Master-Kurse der Fakultät Wirtschaft und Recht.

Deutschkurse

 

Schritt 3: Zulassung

Nach­dem alle Bew­er­bun­gen vom Akade­mischen Aus­land­samt geprüft wur­den, wer­den die Zulassungs­bes­cheide ver­sen­det. 

Anschließend wer­den Sie über das Bewerberportal über die weiteren Schritte inform­iert. 

 

Schritt 4: Vor­bere­i­tung der Ankunft

Nach der Zulassung müssen einige Vor­bere­i­tun­gen für das Aus­landsse­mes­ter get­rof­fen wer­den. 

Unterkunft:

Inter­na­tion­ale Stud­i­er­ende an der Hochschule Pforz­heim müssen sich selbstän­dig um eine Unterkunft für die Dauer Ihres Aufen­thal­tes in Pforz­heim küm­mern. Dafür gibt es ver­schie­dene Möglichkeiten, die auf fol­gen­der Web­site vorg­es­tellt wer­den. Die Bew­er­bung für ein Zim­mer im Wohn­heim läuft nicht über das Akade­mische Aus­land­samt, son­dern wird von den Stud­i­er­en­den direkt an die ent­spre­chende Wohn­he­im­ver­wal­tung gerichtet.

Krank­en­ver­si­che­rung:

Alle Stud­i­er­en­den müssen bei der Imma­triku­la­tion nach­weisen, dass sie für die Zeit­dauer des Studi­en­aufen­thalts in Deutschland eine Krank­en­ver­si­che­rung abgeschlos­sen haben, die Behandlungskosten in Deutschland erstat­tet. Die Bei­träge zur Krank­en­ver­si­che­rung kön­nen nach Alter, Gesch­lecht und dem Herkunftsland var­iieren. Genau­ere Infor­ma­tionen und Empfeh­lun­gen zu den Krank­enkas­sen fin­den Sie hier.

Visa:

Je nach Ihrem Herkunftsland unter­schei­den sich die Ein­re­ise­bestim­mun­gen für die Bun­des­re­pub­lik Deutschland. Alle Aus­tauschstud­i­er­ende sind selbst für die Bean­tra­gung eines Visums verantwort­lich. Aus­führ­lichere Infor­ma­tionen zur Bean­tra­gung des Visas fin­den Sie hier.

Nutze den neuen Visa Navigator des Auswärtigen Amtes von Deutschland für eine schnelle Antwort auf die Visa-Frage.

  • Stud­i­er­ende aus visumspfli­chti­gen Län­dern müssen bereits im Herkunftsland bezie­hungs­weise Land ihrer Hei­matho­chschule, also vor ihrer Ein­re­ise nach Deutschland, ein Visum zu Studi­enz­weckenbean­tra­gen.
  • EU-Bür­ger­in­nen und -Bür­ger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichten­stein, Nor­we­gen, Schweiz) benöti­gen kein Visum zu Studi­enz­wecken. Sie müssen sich nach der Imma­triku­la­tion beim Ein­wohner­melde­amt anmelden.
  • Angehörige von ein paar Ausnahme Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studien­zwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland.

Wichti­ger Hin­weis: Wenn es um das Visum geht, ist Ihre Nation­al­ität und nicht das Land Ihrer Hei­matho­chschule ent­schei­dend. Wenn Sie in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland stud­i­eren und für die­ses Land einen Aufen­thalt­stitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studi­enz­wecken bean­tra­gen. Bitte inform­ieren Sie sich rechtzei­tig, ob Sie ein Visum benöti­gen.

 

Schritt 5: Ankunft

Studierende müssen zu Beginn der Orientierungsveranstaltungen anwesend sein. Orientierungsveranstaltungen werden in jedem Semester vor Beginn der regulären Kurse für die neuen Austauschstudierenden angeboten. An die­sen Einführung­sta­gen ler­nen Sie Ihre Kommil­i­tonen, die Hochschule sowie die Stadt Pforz­heim ken­nen.