Eine Promotion gehört nach wie vor zu einem „must have“, um auf eine Stelle als Professor*in berufen werden zu können. Von dieser Regelvoraussetzung gibt es je nach Fachbereich Ausnahmen, doch für die meisten Professuren ist eine Promotion mit Mindestbenotung Grundvoraussetzung.
Was ist eine Promotion?
Unter Promotion versteht man die Verleihung des Doktorgrades. Sie dient dem Nachweis vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung, zu der das Thema der Dissertation gehört.
Voraussetzungen für eine Promotion
Um als Doktorand*in zugelassen zu werden, gibt es bestimmte Grundvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zugelassen werden kann, wer einen Masterstudiengang, einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, eine sogenannte grundständige Promotion zu absolvieren. Dies bedeutet, dass besonders qualifizierte Absolvent*innen von Bachelor- oder Staatsexamen-Studiengängen direkt promovieren können. Die Voraussetzungen hierfür sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Universitäten geregelt.
Promotionen an einer HAW
Am 21. September 2023 haben die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg das Promotionsrecht erhalten. Es wird also in Kürze möglich sein, an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu promovieren. Weitere Informationen folgen in Kürze.