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Besoldung und Leistungsbezüge

Schreibtisch mit Taschenrechner, einem Stift und einer Pflanze

Besoldung

Eine wichtige Frage, die sich vor der Bewerbung auf eine Professur stellt, ist die nach der Vergütung. Die Bezahlung von Professor*innen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) regelt die Besoldungsordnung W.

In dieser Ordnung werden drei Besoldungsgruppen unterschieden:

  • W1: Juniorprofessuren, Nachwuchsprofessuren, Tandemprofessuren
  • W2: „originäre“ Professuren mit Lehrauftrag
  • W3: „vollwertige“ Professuren mit Lehr- und Forschungsauftrag

Der Fokus einer HAW liegt primär auf der Wissensvermittlung und der Lehre, auch wenn die praxisnahe Forschung eine große Rolle spielt. Die meisten Professuren an HAWen sind entsprechend in der Besoldungsgruppe W2 ausgeschrieben.

Bei der Überlegung, ob eine HAW-Professur sich auch finanziell lohnt, darf bei der Berechnung des Gehaltes nicht vergessen werden, dass die Lohnabzüge überschaubar sind. Bei einer Verbeamtung entfallen die Sozialabgaben und bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht vom Lohn abgezogen.
Das Netto-Einkommen fällt entsprechend höher aus, als bei nicht verbeamtetem Hochschulpersonal mit gleichem Bruttogehalt.

Leistungsbezüge

Neben dem Grundgehalt besteht die Möglichkeit für Professor*innen, verschiedene Leistungsbezüge zu erhalten. Leistungsbezüge können insbesondere für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung vergeben werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Leistungsbezüge für die Übernahme eines sog. Funktionsamtes oder einer besonderen Aufgabe im Rahmen der Hochschulverwaltung oder Hochschulleitung zu erhalten. Zu diesen Funktionsämtern gehören beispielsweise das Amt der Gleichstellungsbeauftragten sowie Ämter in den Dekanaten oder im Rektorat.
Zuständig für die Vergabe der Leistungsbezüge inklusive der Vergabeprozesse ist die jeweilige Hochschule.