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Ab wann?

Frühestens 10 Tage vor Ende der Leihfrist.

 

Wie oft?

    Bereichsbibliothek Gestaltung:

     Standardleihe GE     1 x 30 Tage
     Kurzleihe GE 1 x 14 Tage

     Bereichsbibliothek Technik,  Wirtschaft und Recht:

     Studierende 4 x 30 Tage
     Studierende mit angemeldeter Abschlussarbeit     4 x 70 Tage
     Gäste 3 x 30 Tage

   

Wie?

Sie selbst: Im Benutzerkonto
In der Bereichsbibliothek Technik, Wirtschaft und Recht auch an den Selbstverbucherterminals

 

Welche Bücher können Sie nicht verlängern?

  • Von anderen Nutzern vorgemerkte Bücher -> bitte geben Sie diese zurück
  • Bücher, die bereits mehrmals verlängert wurden -> bitte geben Sie diese zurück
  • Bei Fernleihbüchern wenden Sie sich telefonisch oder per Email an uns, diese können unter Vorbehalt von uns verlängert werden.