Ab wann?
Frühestens 10 Tage vor Ende der Leihfrist.
Wie oft?
Bereichsbibliothek Gestaltung:
Standardleihe GE | 1 x 30 Tage |
Kurzleihe GE | 1 x 14 Tage |
Bereichsbibliothek Technik, Wirtschaft und Recht:
Studierende | 4 x 30 Tage |
Studierende mit angemeldeter Abschlussarbeit | 4 x 70 Tage |
Gäste | 3 x 30 Tage |
Wie?
Sie selbst: Im Benutzerkonto
In der Bereichsbibliothek Technik, Wirtschaft und Recht auch an den Selbstverbucherterminals
Welche Bücher können Sie nicht verlängern?
- Von anderen Nutzern vorgemerkte Bücher -> bitte geben Sie diese zurück
- Bücher, die bereits mehrmals verlängert wurden -> bitte geben Sie diese zurück
- Bei Fernleihbüchern wenden Sie sich telefonisch oder per Email an uns, diese können unter Vorbehalt von uns verlängert werden.