Satzungen und Leitlinien
Unter Berücksichtigung der Empfehlung „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Empfehlung „Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen" vom 185. Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat der Senat der Hochschule Pforzheim eine Satzung zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" nach vorgegebenem Maß beschlossen.
Die IAF-Satzung nach landesrechtlichen Normen definiert unter anderem die Aufgaben und die Organisation des IAF sowie dessen Mitglieder.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Ombudsperson gemäß § 2 Verfahrensordnung:
Als Ansprechperson für Mitglieder und Angehörige der Hochschule Pforzheim in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wurde eine Ombudsperson bestellt:
Stellvertretung: Prof. Dr. Anja Schmitz
Ständige Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft gemäß §3 Verfahrensordnung:
Zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft wurde eine ständige Kommission bestellt. Die Kommission wird auf Antrag der Ombudsperson oder eines ihrer Mitglieder aktiv. Die Mitglieder der Kommission sind:
Prof. Dr.-Ing. Steffen Reichel
Stellvertretung: Prof. Dr. Kai Oßwald
Stellvertretung: Simone Huck-Sandhu
Stellvertretung: Prof. Dr. Evelyn Echle