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Verbraucherforschungsforum 2019

Cornelia Tausch von der vzbv:

„Die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung stößt dann an Ihre (gewollten?) Grenzen, wenn es um kriminelle, strafrechtlich relevante „Machenschaften“ geht. Hier müssen Behörden stärker zum Schutz der Verbraucher tätig werden. Die Verbraucherzentralen sind die niedrigschwellige, erste Anlaufstellte für Verbraucher. Ihre Rechtsdurchsetzung greift die V-Probleme unmittelbar auf. Von dem Wissen der Verbraucherzentralen aus der Beratung und Rechtsdurchsetzung können auch Behörden profitieren.“

Prof. Dr. Martin Führ Hochschule Darmstadt:

„Das Verbraucherschutzrecht ist – vor allem im Produktrecht – gekennzeichnet durch ein Zusammenspiel von Öffentlichem Recht und Privatrecht. Schwächen im Vollzug des Produktrechts (Beispiel: Ohne das Versagen Kraftfahrtbundesamtes gäbe es keinen Dieselskandal) schaden daher auch den Verbrauchern.

Umweltbehörden haben zu überwachen, dass Hersteller von Alltagsprodukten die Informationspflichten zu giftigen Inhaltsstoffen in der Lieferkette erfüllen. Nehmen sie diese Aufgabe nicht wahr, gibt es bislang keine Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Im Ergebnis bleiben Verbraucherrechte damit auf der Strecke. 

Verbraucherschutz ist ein Gemeinwohlbelang. Das Verbandsklagerecht ist daher dringend auf die Anwendung des Produktrechts auszuweiten, damit Umwelt- und Verbraucherverbände auch hier die Einhaltung des geltenden Rechts vor Gericht einfordern können.“

Ein Auszug der wichtigsten Aussagen von Prof. Dr. Peter Rott (Uni Kassel, wissenschaftliche Gesellschaft für Verbraucher und Recht)

„Den Zivilrechtlern sträuben sich die Nackenhaare, wenn die BaFin AGB von Banken etc. prüfen soll. Das ist nicht berechtigt. Verraucherschutz ist ein öffentliches Gut.“

„In den NL eine Entwicklung zu sehen, die traditionell starke zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz durch starke öffentliche Instrumente zu ergänzen.“

„Die Bafin hat Möglichkeiten, Missstände aufzuklären, die den Verbraucherverbänden fehlen“

„Der BGH-Rechtssprechung durch Allgemeinverfügungen z.B der BAFIN Breitenwirkung zu verschaffen durch Allgemeinverfügungen, das sollte möglich sein.“

Tag 2: Der 27.09 beginnt!

Der zweite Tag des VFF 2019 beginnt spannend mit dem ersten Themenblock: "Die Unterbindung von verbraucherrechtswidrigem Verhalten – Erfahrungen und Analyse". Die Referenten Jutta Gurkmann (Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv), Prof. Dr. Bernd Holznagel (Universität Münster) und Prof. Dr. Peter Rott (Universität Kassel / Wissenschaftliche Gesellschaft für Verbraucher und Recht) legen mit Ihren sehr interessanten Beiträgen den Grundstein für eine ausgiebige angeschlosseene Diskussionsrunde.

 

 

17:30 Uhr, Dr. Carsten Föhlisch (Trusted Shops) und Jürgen Stellpflug (VK-BW) mit den letzten Beiträgen des Tages

Mit den für den ersten Tag letzten Vorträgen schließen Dr. Carsten Föhlisch (Trusted Shops) und Jürgen Stellpflug (vzbv Baden-Württemberg) zum Thema "Co-Reguliertung am Beispiel von Vertrauenslabeln" ab.

Dr. Peter Kolba

"Opt-In führt dazu, dass man jahrelang verhandelt, nur weil man die Verjährung aller anderen Ansprüche abwartet"

"Opt-Out, wie in den Niederlanden, führt zu sinnvoller Vergleichsbereitschaft der Industrie"

Ronny Jahn beim VFF2019

"Wir hätten neben dem Feststellungselement gerne auch das Leistungselement für Gruppenklagen". Heißt: Der Verbraucher bekommt nach erfolgreicher Musterfeststellungsklage auch ohne weiteres Verfahren sein Geld.

16:00 Uhr, Prof. Dr. Ralph Schmitt führt durch den nächsten Themenpunkt

Im nächsten Themenblock führt Prof. Dr. Ralph Schmitt, zugleich Anwalt beim BGH, durch diverse Beiträge zum Thema "Welches ist der beste Weg für Verbraucher zur Wiedergutmachung/Schadensersatz?". So werden Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich (Uni Halle; "Die verschiedenen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Verbraucher"), Ronny Jahn (vzbv – Leiter Team Musterfeststellungsklage; "Erste Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage") und Dr. Peter Kolba (Verbraucherschutzverein Wien; "Erfahrungen aus erfolgreichen Großverfahren in Österreich und euorpäische Beobachtungen / Einschätzungen") die nächsten eineinhalb Stunden mit spannenden Vorträgen zu Wort kommen. 

 

 

 

14:45 Uhr, Prof. Dr. Konrad Ost über: Kartellrecht: Verbraucherrechtsvollzug mit kartellrechtlichen Mitteln?

Nach dem ersten Themenblock wir nun Prof. Dr. Konrad Ost (Vizepräsident des Bundeskartellamts) über das Thema "Kartellrecht: Verbraucherrechtsvollzug mit kartellrechtlichen Mitteln" sprechen.

Prof. Dr. Tobias Brönneke (HS Pforzheim, vunk) und Prof. Dr. Klaus Tonner (Uni Rostock)

13:45 Uhr, Prof. Dr. Andrea Wechsler leitet in die bevorstehenden Konferenzthemen ein

Moderiert von Frau Prof. Dr. Andrea Wechsler, Professorin und zugleich Prorektorin an der Hochschule Pforzheim, werden in der nächsten Stunde Herr Prof. Dr. Tobias Brönneke, ebenfalls Professor an der Hochschule Pforzheim und zugleich Leiter des vunk | Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltiger Konsum, sowie Herr Prof. Dr. Klaus Tonner, Uni Rostock,  eine Einleitung in die Konferenz geben. 

Hierbei wird Herr Prof. Dr. Brönneke einen Überblick über den Verbraucherrechtsvollzug geben. Ergänzt wird dies durch den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Tonner zum Thema "Vollzugsdefizite im Verbraucherrecht - der Befund".

13:15 Uhr, Offizielle Eröffnung durch Rektor Prof. Dr. Ulrich Jautz und Prof. Dr. Tobias Brönneke

Jetzt ist es offiziell: Das Verbraucherforschungsforum wird von, Prof. Dr. Ulrich Jautz, Rektor der Hochschule Pforzheim und Prof. Dr. Tobias Brönneke, vunk, eröffnet. Es stehen zwei spannende Tage mit topaktuellen und hochinteressanten Vorträgen von erstklassigen Referenten bevor.

12:30 Uhr, Empfangsdesk & Posterausstellung

Nach einem interessanten Einblick in das rechtshistorische Museum am BGH geht es nun weiter zum Empfangsdesk im Albert-Schweitzer-Saal. Hier wird es eine erste Ausstellung fachlicher Poster zu sehen geben.

10:30 Uhr, Los geht's! Start des VFF2019

Das diesjährige Verbraucherforschungsforum beginnt mit einem Besuch beim rechtshistorischen Museum des Bundesgerichtshofs durch Herrn Dr. Detlev Fischer, Richter am BGH a.D. und Vorsitzender des Vereins Rechtshistorisches Museum e.V.