Posterausstellung des Verbraucherforschungsforums 2019
Der prozessuale Verbraucherschutz auf dem Prüfstand
Prof. Dr. Julius Reiter
Immer wieder entscheiden sich Unternehmen für unlauterer Mittel, die geeignet sind, Verbraucher zu schädigen (zuletzt: „Abgasskandal“). Damit Verbraucher diesen Unternehmen auf Augenhöhe begegnen können, bedarf es wirksamer prozessualer Möglichkeiten zur Anspruchsdurchsetzung.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 3.2 ab S. 157 näher behandelt.
Davids gegen Goliath - Der VW-Skandal und die Möglichkeit von Sammelklagen
Dr. Peter Kolba
Europa braucht bei Massenschäden "amerikanische Verhältnisse"
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 3.3 ab S. 165 näher behandelt.
Nachhaltiger Konsum: anerkannte Umweltverbände sollen Verbraucherverbandsklagebefugnis erhalten!
Abmahnmissbrauch im Online-Handel
Dr. Carsten Föhlisch
Von über 3000 befragten Online-Händlern im Jahr 2018 wurden 42% bereits abgemahnt, was einer Steigerung von 23% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Über ein Viertel der Abmahnungen bezogen sich auf Fehler im Widerrufsrecht, obwohl es hierfür ein gesetzliches Muster gibt. Auffällig war, dass mehr als die Hälfte dieser Abmahnungen von nur einem Verband, dem „IDO“ ausgesprochen wurden, der in Verdacht steht, missbräuchlich zu handeln. Ob das geplante Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs diesen Missbrauch stoppen kann, ist zweifelhaft.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 7.4 ab S. 391 näher behandelt.
Effiziente Rechtsdurchsetzung vs. Missbrauch im deutschen Lauterkeitsrecht Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Prof. Dr. Felix Buchmann
Das deutsche Lauterkeitsrecht ist sehr effizient. Es baut im Wesentlichen darauf, dass sich der Wettbewerb selbst reguliert, indem den Wettbewerbern die Durchsetzung ihrer lauterkeitsrechtlichen Ansprüche mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung ermöglicht wird. Dieses System ist für Missbrauch allerdings sehr anfällig; mit einer Abmahnung kann man schnelles Geld verdienen. Seit vielen Jahren versucht der Gesetzgeber, der missbräuchlichen Ausnutzung entgegenzuwirken, jüngst mit dem Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Setzt er an der richtigen Stelle an?
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 2.6 ab S. 125 näher behandelt.
Legal Tech gegen Reisefrust – Automatisierte Entschädigungsverfahren bei Flugverspätungen
Prof. Dr. Anusch Tavakoli
Airlines verweigern Passagieren systematisch und massenhaft die Entschädigung für Flugverspätungen. Daher muss die Auszahlung automatisiert erfolgen. Dann bekommt der Passagier sein Recht – ohne teure Fluggastportale oder aufwändige Verfahren.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 3.5 ab S. 201 näher behandelt.
Vollzugsdefizit bei Verbraucherinformationen zu Chemikalien in Alltagsprodukten – Lösung durch Legal Tech
Durchführung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes im Land Brandenburg
Thorsten Lehmann
Dargestellt wird die Durchführung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) und des Energiever-brauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) im Land Brandenburg. Insbesondere bei dem EnVKG – dessen Ge-genstand die Energieverbrauchkennzeichnung von elektrischen Produkten sowie Pkws und Reifen ist – handelt es sich um ein Gesetz, das als primäres Ziel die Information der Verbraucher hat.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 2.4 ab S. 109 näher behandelt.
Verbandsklagen im Behindertengleichstellungsrecht
Prof. Dr. Christian Schrader
Verbraucherrechtliche Verbandsklagen können auch von Behindertenverbänden erhoben werden. Das stärkt gezielt den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Es klärt auch für nicht-behinderte Menschen, wann „ver-ständliche“ Informationen im Sinne des BGB vorliegen.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 3.4 ab S. 179 näher behandelt.
Zu viel gezahlt - Wie kommt das Geld zurück? Rückerstattung von unrechtmäßigen Einnahmen aufgrund nichtiger AGB: Beseitigungsklage oder Allgemeinverfügung?
Prof. Dr. Tobias Brönneke, Patrik Schmidt
Bei Fällen unrechtsmäßiger Bank“gebühren“ oder unrechtmäßiger Preiserhöhungen aufgrund unzulässiger Preisanpassungsklauseln führen klassische AGB-Verbandsunterlassungsklagen dazu, dass die Klauseln zukünftig nicht mehr verwendet werde. Eine aktive Ausschüttung der unrechtmäßig eingenommenen Entgelte an die Verbraucher erfolgt nicht. Das Poster stellt zwei Wege dar, die hier Abhilfe leisten können und die sich nach Meinung der Autoren nicht ausschließen: Die zivilrechtliche Beseitigungsklage durch Verbände und die Allgemeinverfügung (de lege ferenda) durch zuständige Behörden.
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Verbraucherrechte in Europa durchsetzen
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherrechten
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. – Ben Borsche
Die OS-Plattform der Europäischen Union soll den Zugang zu den gegenwärtig 430 AS-Stellen erleichtern. Das sind Schlichtungsstellen, die es in der EU, Norwegen, Liechtenstein und bald auch in Island gibt; sie bieten Verbrauchern niedrigschwellige Alternativen zu Gerichtsverfahren und eignen sich besonders bei grenzübergreifenden Streitigkeiten. Die Plattform sorgt für eine hohe Sichtbarkeit der AS-Stellen (Online-Händler müssen auf ihrer Webseite auf sie verweisen), vereinfacht den Zugang (Single Entry Point) und ermöglicht es bei grenzübergreifenden Streitigkeiten, Sprachbarrieren zu überbrücken (eingebautes Übersetzungstool für 25 Sprachen).
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 5.4 ab S. 295 näher behandelt.
Wenn es zum Streit kommt: Schlichtungsverfahren als Konfliktlösung
Felix Braun, Clarissa Singer
Schlichtungsverfahren als komplementäres Konfliktlösungsinstrument für Verbraucherstreitigkeiten und die Rolle der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlichtung e.V. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz trat 2016 in Kraft, damit haben alle Verbraucherschlichtungsstellen erstmals einheitliche gesetzliche Mindeststandards bekommen. Neben den branchenspezifischen Stellen wurde mit der Allgemeinen dafür gesorgt, dass es stets ein Schlichtungsangebot gibt, wenn die branchenspezifischen nicht zuständig sind. Diese Auffangfunktion wird wohl auch gemäß der 2020 in Kraft tretenden VSBGNovelle in Bundeszuständigkeit bleiben. Neu ist ferner eine enge Koppelung von Schlichtung und Musterfeststellungsklage.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 4.4 ab S. 239 näher behandelt.
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz
Barbara Bailly
Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz ist eine unabhängige, unparteiische Schlichtungseinrichtung, die der an Gesetz und Recht orientierten Suche nach optimalen Lösungen für Konflikte wegen Flugverspätung, Annullierung, Nichtbeförderung, Gepäckproblemen und Downgrading zwischen Flugreisenden (Verbrauchern) und Fluggesellschaften verpflichtet ist und auf Grundlage der §§ 57 ff Luftfahrtgesetz, der Luftverkehrsschlichtungsverordnung und des VSBG arbeitet. Sie ist zuständig für die Schlichtung mit Fluggesellschaften, die keiner anerkannten, privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle, zum Beispiel der SÖP, angeschlossen sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de/luftverkehr.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 4.2 ab S. 219 näher behandelt.
Streitschlichtung im öffentlichen Personen(nah)verkehr
Melanie Schliebener
Das Poster der Schlichtungsstelle Nahverkehr (SNV) stellt deren Struktur vor und beschreibt den regelmäßigen Ablauf des Schlichtungsverfahrens. Es gibt einen Überblick über Beschwerdehintergründe, Themenschwerpunkte, gesetzliche Hintergründe und die Entwicklung der Fallzahlen.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 4.3 ab S. 229 näher behandelt.
Bedeutung technischer Normen für den Rechtsvollzug am Beispiel der Produktsicherheit und -haftung
Dr. Christian Hess
Bei der Ausfüllung von unbestimmten Rechtsbegriffen und Generalklauseln bieten technische Normen eine praxisgerechte Hilfestellung, was allen Beteiligten zugutekommt. Der Rechtsvollzug wird erleichtert, wovon auch Verbraucher profitieren können.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 7.3 ab S. 375 näher behandelt.
Grundwerte für ein umfassendes Rechtsschutzsystem für Verbraucher
Maurice Nürnberg
Verbraucherkonflikte werteorientiert und systemisch bearbeiten.
Dieser wissenschaftliche Beitrag wird auch im neuen Buch „Verbraucherrechtsvollzug“ (hg. von Brönneke/Willburger/Bietz im Nomos-Verlag) im Kapitel 7.1 ab S. 359 näher behandelt.