Die Habilitation dient dem Nachweis der besonderen Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten.
Die Zulassung erfolgt zumeist nach der Promotion und einer mehrjährigen Tätigkeit in Forschung und Lehre. Mit der Verleihung ist das Recht zur Führung des Titels „Privatdozent*in“ verbunden, wenn diese in ihrem Fachgebiet Lehrveranstaltungen von mindestens zwei Semesterwochenstunden abhalten.
Eine Habilitation gehört nicht zu den Grundvoraussetzungen für eine Professur.