Förderprogramm - Junge Innovatoren

News

Liebe GründerInnen,

Es ist wieder soweit – das Junge Innovatoren Programm 2025 wird neu ausgeschrieben! Dieses Förderprogramm richtet sich an Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie wissenschaftliche Mitarbeitende in Baden-Württemberg. Ziel der Förderung ist es, die Entwicklung oder Weiterentwicklung innovativer Produktideen oder neuartiger Geschäftsmodelle zu unterstützen.

 

Förderungsvoraussetzungen:

  • Das Gründungsvorhaben muss sich in der Vorgründungsphase befinden, d.h. eine eigenständige Unternehmensgründung darf noch nicht erfolgt sein.
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende und Hochschulabsolventinnen bzw. -absolventen dürfen zum Stichtag der Ausschreibung ihr Studium bzw. ihre wissenschaftliche Tätigkeit höchstens vor 60 Monaten abgeschlossen haben.
  • Existenzgründende, die eine vorgelagerte Bundesförderung (z. B. EXIST-Gründerstipendium) erhalten haben, dürfen diese zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
  • Die Förderung wird für maximal 12 Monate gewährt, wobei pro Gründungsteam höchstens drei Gründerinnen oder Gründer gefördert werden können.
  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist Voraussetzung für die Antragstellung.
  • Mindestens ein Gründungsmitglied muss eine qualifizierte kaufmännische oder technische Ausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können.

 

Umfang der Förderung:

  • Gefördert wird der Personalaufwand für die Beschäftigung von bis zu drei ExistenzgründerInnen je Gründungsteam in Höhe von jeweils einer halben Vergütung bis höchstens Vergütungsgruppe TV-L E13 Erfahrungsstufe 3
  • Im Erfolgsfall der Gründung kann eine einmalige Förderung von bis zu 5.000 € gewährt werden.
  • Für Gründerinnen und Gründer mit unterhaltspflichtigen Kindern besteht die Möglichkeit, nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu 200 € brutto pro Monat und Kind erstattet zu bekommen.
  • Coachingmaßnahmen können mit bis zu 5.000 € brutto als zuwendungsfähig anerkannt werden.

     

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen:

  • Einen in deutscher Sprache verfassten Projektantrag, in dem das innovative Produkt, Verfahren oder Geschäftsmodell sowie die Kompetenzen der Gründungspersonen ausführlich beschrieben werden.
  • einen detaillierten tabellarischen Lebenslauf aller beteiligten Gründenden, aus dem die persönliche Qualifikation in Bezug auf das geplante Vorhaben ersichtlich wird
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 24.02.2025 eingereicht werden, um eine gemeinsame Finalisierung des Antrags mit der Design Factory Pforzheim zu ermöglichen. Die endgültige Abgabe der Bewerbung durch die Design Factory erfolgt zum 24. März 2025.

Bewerbungen  an caroline.bechtold(at)hs-pforzheim(dot)de

 

Lasst euch diese einmalige Chance nicht entgehen! Wir freuen uns auf eure innovativen Ideen und eine spannende Zusammenarbeit!
Design Factory Pforzheim