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Neuer Beitrag in der Schriftenreihe des vunk

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Denise Flattich LL.B.: Die CE-Kennzeichnungspflicht im Fokus des neuen Sachmangelbegriffs

Der Handel mit Produkten spielt eine zentrale Rolle in unserem Wirtschaftssystem, wobei zahlreiche Regelungen die Produktsicherheit betreffen. Medien warnen häufig vor Produkten, die Sicherheitsrisiken aufweisen oder nicht den geltenden Vorschriften entsprechen. Das Produktsicherheitsgesetz verpflichtet Wirtschaftsakteure zur Einhaltung dieser Vorgaben, da Verstöße auch Auswirkungen auf Kaufverträge haben können. Verkäufer sind verpflichtet, mangelfreie Waren zu liefern. Der Sachmangelbegriff des § 434 BGB wurde zum 1. Januar 2022 geändert und umfasst nun erweiterte Anforderungen. Unklar bleibt, wie die Nichteinhaltung der CE-Kennzeichnungspflicht die Mangelhaftigkeit der Ware beeinflusst. Diese Frage behandelt die Arbeit „Die CE-Kennzeichnungspflicht im Fokus des neuen Sachmangelbegriffs“ von Denise Flattich LL.B. und untersucht die Auswirkungen auf die Mangelfreiheit im Sinne des § 434 BGB.

Die Schriftenreihe „Forschung für die Zukunftsgesellschaft“ des Institut für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) erscheint als Teil der Beiträge der Hochschule Pforzheim.