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Musterprozess gegen VW

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Der Musterprozess gegen VW beginnt. Verbraucherrechtsexperten erwarten langen Prozess - und fordern Nachbesserung bei Verbandsmusterklagen

Zum Prozessauftakt des Musterprozesses gegen VW wegen der Manipulation an Dieselfahrzeugen erwarten renommierte Verbraucherrechtler einen langen Prozess. Sie fordern den Gesetzgeber auf, die Gruppenklage-Möglichkeiten deutlich nachzubessern. „VW bleibt gar nichts anderes übrig, als auf Zeit zu spielen und den Prozess in die Länge zu ziehen. Da sind sich die führenden Verbraucherrechtler einig“, sagt Prof. Dr. Tobias Brönneke vom Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum | vunk. Er ist Leiter des Kongresses

„Verbraucherrechte verwirklichen!“, der Ende letzter Woche in Karlsruhe stattfand. Dort wurden die Aussichten der Dieselklage und generell die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten diskutiert. Als Ergebnis gab es neben Einschätzungen auch konkrete Empfehlungen für den Gesetzgeber.

Auf dem Verbraucherforschungsforum am 26./27.9. in Karlsruhe war unter anderem auch die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv vertreten. Dessen Verbraucherpolitikchefin, die Juristin Jutta Gurkmann und der Leiter des Teams Musterfeststellungsklage Ronny Jahn wirkten auf dem Kongress mit – ebenso wie der Vizepräsident des Bundeskartellamts Prof. Dr. Konrad Ost und der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Günter Hirsch.

„Die Durchsetzung von Verbraucherrechten ist genauso wichtig wie materielles Verbraucherrecht“ - also die Rechtsansprüche der Verbraucher im Gesetz schätzt – sagt Dr. Peter Bischoff-Everding von der EU-Kommission und erinnert an die Pläne der EU-Kommission, eine Musterklage europaweit einzuführen, mit der die Verbraucher gleich ihr Geld zurück bekommen können. Das ist bei der bisherigen deutschen Musterfeststellungsklage nicht der Fall; vielmehr müssen die Verbraucher nach einem erfolgreichen Verfahren des vzbv in einem zweiten Schritt noch einmal selbst wegen der Höhe des ihnen zukommenden Schadensersatzes streiten, wenn VW keinen Gruppenvergleich abschließt.

„Das Rechtsstaatsprinzip fordert, dass das, was in den Gesetzen steht, auch wirkt.“ betont der ehemalige BGH-Präsident Prof. Dr. Hirsch und weiter: „Man hat kein Recht, wenn man keinen Rechtsschutz hat“. Dabei sieht er die Gleichheit vor Gericht in Gefahr: „Arm und Reich sind vor Gericht gleich zu behandeln. Beim Zugang zum Recht ist das nicht der Fall“, so Hirsch auf dem Verbraucherrechtsforum. Dass es zu einem schnellen Gruppenvergleich mit VW kommt, bezweifelt Prof. Dr. Meller-Hannich (Universität Halle) und äußert weiter: „Ich glaube wir sind uns […] alle einig, dass es Durchsetzungsdefizite gibt“. Die Finanzierung von Gruppenklagen müsse rechtssicher gestaltet werden; dabei sei der Gesetzgeber gefragt, so Meller-Hannich weiter.

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