Gegen Vollzugsdefizite im Verbraucherrecht angehen
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Prof. Brönneke setzte sich auf dem Juristentag in Leipzig dafür ein, dass neue Vollzugsinstrumente im Verbraucherrecht eingeführt werden. „Ja, es bedarf neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes. Das würde ich unterstreichen.“ Er unterstrich die Einigkeit mit einem wichtigen Vertreter der Wirtschaft (Prof. Wernicke DIHK), der sich ebenfalls für effektiven Rechtsschutz und Schadensausgleich einsetzt: „Ich bin auch mit Herrn Wernicke der Meinung, dass man das Sichtfeld über die zivilprozessualen Möglichkeiten hinaus weiten sollte: Dass man die Randbedingungen zivilprozessualer Instrumente mit in den Blick nehmen sollte, das Zusammenwirken mit Instrumenten der außergerichtlichen Streitbeilegung einerseits, aber auch mit öffentlich-rechtlichem Vollzug und öffentlich-rechtlichen Instrumenten ist meines Erachtens wichtig, damit hinterher ein Rechtsschutzsystem aus einem Guss daraus wird, um Rechtsschutzdefizite und Vollzugsdefizite zu vermeiden. Das betrifft zum einen das Kartellrecht. Da ist so bereits die Zweispurigkeit von einerseits öffentlich-rechtlicher und andererseits zivilprozessualer - auch kollektiv-rechtlicher - Rechtsverfolgung gut etabliert. Das betrifft auch sonstiges Regulierungsrecht im Telekommunikations- und anderen Bereichen.“ Auch allgemeine Verwaltungsbehörden müssten effektiver handeln, gerade wenn es um „schwarze Schafe“ in der Wirtschaft gehe, die halbseidene bis kriminelle Geschäftsmodelle verfolgten: “Die kommunalen Behörden sind zum Teil mit der Marktaufsicht über manche Unternehmen überfordert, die sich nicht rechtskonform verhalten. Die Verbraucherkommission hat vorgeschlagen, bestimmte Verbandsrechte gegenüber Behörden, gegenüber Gewerbebehörden einzuführen. Das gehört aus Sicht der Verbraucherkommission zu dem Strauß der nötigen Rechtsmittel dazu.
Was man braucht, und da weiche ich von Herrn Wernicke deutlich ab, ist eine genaue Analyse im Hinblick auf Ombudsmannsysteme. Ich bin ein Fan, muss ich sagen, der Ombudsmannsysteme in den nordischen Ländern, weil sie dort gut gewachsen sind und sehr gut funktionieren. Was ich nicht sinnvoll fände wäre, hier in Deutschland Doppelstrukturen zu schaffen. Vieles, was die Ombudsleute in den nordischen Ländern machen, ist hier eine sinnvolle und gewachsene Aufgabe der Verbraucherorganisation und da bei ihnen bestens aufgehoben. Also bedarf es eines ganz genauen Blickes darauf, welche Strukturen welche Aufgaben am Besten übernehmen können. Dabei ist es völlig klar, und das ist auch unbestritten von Seiten der Verbraucherverbände, dass zum Beispiel bestimmte hoheitliche Untersuchungsbefugnisse bei Behörden besser vorhanden bzw. anzusiedeln sind. Als zum Beispiel möchte ich die Untersuchungsbefugnisse des Bundeskartellamtes in Bezug auf internationale Unternehmen anführen. Man muss diese verschiedenen Instrumente und Ihre Wechselwirkungen zusammendenken. Also einerseits gilt es keine Doppelstrukturen zu schaffen, aber andererseits Defizite durch Anreicherung des Instrumentenmixes zu beheben.“
Brönneke kündigte für den Herbst 2019 einen Kongress zum Verbraucherrechtsvollzug und seinen verschiedenen Instrumenten vom vunk ausgerichtet werde, der in Karlsruhe stattfinden wird. Nähere Informationen werden bis Jahresende auf der Homepage des vunk veröffentlicht werden: https://www.hs-pforzheim.de/fachforum.