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Online Rückmeldung

News

vom 01. bis 31. Juli

Rückmeldung

Sie finden ab Beginn der Rückmeldefrist den Link zur Online-Rückmeldung am Ende dieser Seite.

  • Rückmeldefrist für das Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
  • Rückmeldefrist für das Wintersemester: 01. Juli bis 31. Juli

 

Englisch Version:Online-Re-Enrollment

Bis die letzte Prüfungsleistung erbracht ist (in den meisten Fällen ist dies die Abgabe der Thesis), müssen Sie eingeschrieben sein. Erfolgt die Abgabe erst im neuen Semester, muss für dieses Semester auch die Rückmeldung vorgenommen werden. Allerdings kann man sich in einem solchen Fall direkt nach Abgabe der Thesis exmatrikulieren und bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn die Rückmeldegebühren rückerstatten lassen. In diesem Fall zählt das angebrochene Semester zwar, auf der Exmatrikulationsbescheinigung wird aber der genaue Tag der Exmatrikulation angegeben. Es ist auch möglich, bis zum Ende des Semesters immatrikuliert zu bleiben, in dem die letzte Prüfungsleistung bewertet wird.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Online-Rückmeldung sowie zurErstattung von Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das StudiCenter.

Beispiel 1: Die Thesis wird am 02. März abgegeben. Eine Rückmeldung ins Sommersemester muss erfolgen. Man hat dann die Wahl, ob man sich mit sofortiger Wirkung zu einem bestimmten Zeitpunkt exmatrikulieren möchte oder ob man bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleibt.

Beispiel 2: Die Thesis wird am 10. Februar abgegeben. Eine Rückmeldung ins Sommersemester kann nun wahlweise unterbleiben oder darf erfolgen, wenn die Thesis nicht bis Ende Februar bewertet ist. Man hat dann die Wahl, ob man sich mit sofortiger Wirkung zu einem bestimmten Zeitpunkt exmatrikulieren möchte oder ob man bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleibt.

Im Abschlusszeugnis oder in der Abschlussurkunde wird die Zahl der studierten Semester nicht angegeben. Es wird dort der Tag der letzten Prüfungsleistung genannt.

Die Rückmeldegebühren betragen 201 Euro* (Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70 Euro, Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 116 Euro und der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft in Höhe von 15 Euro).

*Für Studierende in nicht-konsekutiven Masterstudiengängen werden zusätzlich Studiengebühren gem. Satzung erhoben.

Bitte beachten Sie, dass Studiengebühren für internationale Studierende und Studierende im Zweitstudium erhoben werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Studierende, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes in einem Studiengang an einer baden-württembergischen Hochschule immatrikuliert waren, können ihr Studium in diesem Studiengang gebührenfrei an dieser Hochschule fortführen (Vertrauensschutz). Es besteht eine Reihe von Ausnahmeregelungen. Bitte informieren Sie sich sorgfältig und nutzen die oben aufgezeigten Links.

Wenn die Immatrikulation weiter bestehen soll, ist in allen Fällen - z.B. auch bei einem Praxissemester, einem Urlaubssemester oder einem Auslandssemester - die Rückmeldung durchzuführen.

Mit der Rückmeldung werden die Gebühren erhoben.

Gebühren für internationale Studierende und Studierende im Zweitstudium

Die Hochschulen erheben für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden in Höhe von 1.500 € je Semester und für Studierende im Zweitstudium 650 € je Semester.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (externe Links):

Ausnahmefälle der Gebührenpflicht internationaler Studierender
Laut §3 LHGebG sind internationale Studierende gebührenpflichtig, die keine Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates besitzen und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmefälle vor.

Zur Beurteilung der Gebührenpflicht können Sie nachfolgendes Auskunftsformular verwenden (bevor Sie ein Auskunftsformular einsenden, informieren Sie sich bitte sorgfältig und übermitteln uns das Formular nur dann, wenn Sie sich über die Gebührenpflicht keine Klarheit verschaffen können) und ausgefüllt mit den notwendigen Nachweisen an folgende Adresse senden:

Hochschule Pforzheim
- Studentische Abteilung-
Tiefenbronnerstraße 65
75175 Pforzheim

Auskunftsformular Studiengebühren

Auskunftsformular Studiengebühren (englisch)

1. Die Rückmeldung ist online durchzuführen.

Sie kann somit von jedem Ort aus per elektronischem Lastschriftverfahren vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie der Kontoinhaber für das angegebene Konto sein müssen.
Mit der Online-Rückmeldung können Sie sofort die Immatrikulationsbescheinigung selbst ausdrucken.

Wir bitten Sie, bei der Online-Rückmeldung sehr sorgfältig vorzugehen, um eine Rückbelastung zu vermeiden. Aus folgenden Gründen kann der von Ihnen durch die Online-Rückmeldung erteilte Lastschriftauftrag nicht ausgeführt werden bzw. es kommt zu einer Rückbelastung:

  • Bankverbindung wird fehlerhaft eingegeben
  • Kontoinhaber wird falsch genannt
  • Konto ist nicht gedeckt
  • Widerspruch

Eine Rückbelastung hat zur Folge, dass die Rückmeldung storniert wird und zusätzlich Bank- und Bearbeitungsgebühren sowie ggf. Gebühren für verspätete Rückmeldung erforderlich werden.

2. Verschiebung des Praxissemesters, Urlaubssemester.

Anträge auf Verschiebung des Praxissemesters stellen Sie bitte beim zuständigen Praktikanten-Beauftragten Ihres Studiengangs.

Anträge zur Verschiebung des Praxissemesters bzw. zur Beurlaubung sowie weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich für Studierende.

3. Abschluss des Studiums

Falls Sie bereits alle Prüfungen (einschl. Bachelor- oder Masterthesis), die zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind, erbracht haben bzw. bis zum Semesterende (28./29. Februar bzw. 31. August) erbringen werden, ist eine Rückmeldung nicht mehr erforderlich. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:

  • Rückmeldung nicht durchführen und Exmatrikulationswunsch der Studentischen Abteilung mitteilen.
  • Rückmeldung durchführen. Auf Antrag ist eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung jederzeit möglich. Die Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages durch das Studierendenwerk Karlsruhe ist innerhalb der vom Studierendenwerk festgesetzten Frist möglich. Der Verwaltungskostenbeitrag kann zurückerstattet werden, wenn die Exmatrikulation bis zu 1 Monat nach Vorlesungsbeginn wirksam wird. 
  • Rückmeldung durchführen. Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen gleichzeitig mit Zeugniserstellung und wird zum Semesterende wirksam.

 

4. Studienbescheinigungen

Die Immatrikulationsbescheinigung (diese beinhaltet auch die Bescheinigung nach § 9 BAFöG) können Sie sich nach der Rückmeldung selbst in der benötigten Anzahl ausdrucken.

Bei einer Verschiebung des Praxissemesters kann die Verschiebung erst nach erfolgter Rückmeldung im EDV-System erfasst werden. Vor Ende der Rückmeldefrist ist daher das Merkmal Praxissemester in den Bescheinigungen nicht korrekt abgebildet.

Ebenso ist bei einem Studiengangwechsel der Eintrag des neuen Studienganges erst nach der Rückmeldung möglich, so dass die Studienbescheinigungen vor Registrierung der Rückmeldung  nicht korrekt sind.

Sie können sich aber selbstverständlich nach Ende der Rückmeldefrist aktualisierte Studienbescheinigungen ausdrucken.