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Zum Auftakt des Musterprozesses gegen VW

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Rückblick auf das Verbraucherforschungsforum am 26. und 27. September

Verbraucherrechtsexperten erwarten lange Prozessdauer und sehen Nachbesserungsbedarf bei Verbandsmusterklagen

Zum Prozessauftakt des Musterprozesses gegen VW wegen der Manipulation an Dieselfahrzeugen erwarten renommierte Verbraucherrechtler einen langen Prozess und fordern den Gesetzgeber auf, die Gruppenklage-Möglichkeiten deutlich nachzubessern. „VW bleibt gar nichts anderes übrig, als auf Zeit zu spielen und den Prozess in die Länge zu ziehen. Da sind sich die führenden Verbraucherrechtler aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Verbänden einig“, sagt Professor Dr. Tobias Brönneke vom Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim. Er hat federführend den Kongress „Verbraucherrechte durchsetzen!“ organisiert, der Ende September in Karlsruhe stattfand. Dort wurden intensiv die Aussichten der Dieselklage und ganz generell die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten diskutiert. Als Ergebnis gab es neben klaren Einschätzungen auch konkrete Empfehlungen für den Gesetzgeber und es wurde weiterer Forschungsbedarf benannt.

Zu dem Verbraucherforschungsforum am 26. und 27. September in der Stadt des Rechts waren unter anderem vom klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dessen Verbraucherpolitikchefin, die Juristin Jutta Gurkmann und der Leiter des dortigen Teams Musterfeststellungsklage Ronny Jahn, der Vizepräsident des Bundeskartellamts Professor Dr. Konrad Ost, der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs und Mitherausgeber der führenden deutschen Verbraucherrechtszeitschrift „Verbraucher und Recht“ Professor Dr. Günter Hirsch, der Leiter der Unterabteilung „Verbraucherpolitik und Verbraucherrechtsdurchsetzung beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherrechtsdurchsetzung (BMJV) Rainer Ettel, Dr. Peter Bischoff-Everding von der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission gekommen, weiter die auf Verbraucherrecht spezialisierten Professoren Dr. Klaus Tonner (Uni Rostock), Peter Rott (Uni Kassel und Vorstand der mitveranstaltenden wissenschaftlichen Gesellschaft für Verbraucher und Recht) und Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich (Universität Halle), der bisher erfolgreichste europäische Gruppenkläger Dr. Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein Wien sowie andere.

„Die Durchsetzung von Verbraucherrechten ist genauso wichtig wie materielles Verbraucherrecht [also die Rechtsansprüche der Verbraucher im Gesetz]“, schätzte Bischoff-Everding ein und erinnerte an die Pläne der EU-Kommission, eine Musterklage europaweit einzuführen, mit der die Verbraucher gleich ihr Geld zurückbekommen können. Dies sei mit der bisherigen deutschen Musterfeststellungsklage nicht der Fall. Vielmehr müssten die Verbraucher nach einem erfolgreichen Verfahren des vzbv in einem zweiten Schritt noch einmal selbst wegen der Höhe des ihnen zukommenden Schadensersatzes streiten, wenn VW keinen Gruppenvergleich abschließe. „Das Rechtsstaatsprinzip fordert, dass das, was in den Gesetzen steht, auch wirkt“, betonte der ehemalige BGH-Präsident Günter Hirsch und weiter: „Man hat kein Recht, wenn man keinen Rechtsschutz hat.“ Dabei sieht er die Gleichheit vor Gericht in Gefahr: „Arm und Reich sind vor Gericht gleich zu behandeln. Beim Zugang zum Recht ist das nicht der Fall“, so Hirsch auf dem Verbraucherrechtsforum. Dass es zu einem schnellen Gruppenvergleich mit VW kommen werde, bezweifelte Caroline Meller-Hannich (Universität Halle) und äußerte weiter: „Ich glaube wir sind uns alle einig, dass es Durchsetzungsdefizite gibt.“ Die Finanzierung von Gruppenklagen müsse rechtssicher gestaltet werden. Dabei sei der Gesetzgeber gefragt, so Meller-Hannich weiter.

Nach dem noch nicht veröffentlichten Eurobarometer, aus dem  Bischoff-Everding zitierte, vertrauen nur 37% der europäischen Verbraucher darauf, vor Gericht ausreichend Rechtsschutz zu erhalten.

Weitere Auskünfte:
Prof. Dr. Tobias Brönneke
fachforum@hs-pforzheim.de

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