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PZ-News: Prof. Dr. Buchmann über Verbraucherrechte im Online-Handel

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"Die Krux mit dem Rückgaberecht" - Waren online bestellen, anschauen und bei Nichtgefallen einfach zurückschicken. Ist es immer so einfach? Prof. Dr. Buchman von der Hochschule Pforzheim zeigt das ein oder andere Problem auf.

Prof. Dr. Felix Buchmann

"Die Krux mit dem Rückgaberecht" - Waren online bestellen, anschauen und bei Nichtgefallen einfach zurückschicken. Ist es immer so einfach? Prof. Dr. Buchman von der Hochschule Pforzheim zeigt das ein oder andere Problem auf. 

Widerrufsrecht im Online-Handel

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist das zentrale Recht des Verbrauchers im Online-Handel. Grund für das Widerrufsrecht ist, dass ein Ver- braucher im Online-Handel die Ware nicht sieht und in die Hand nehmen kann, sondern sich auf die Beschreibung des Verkäufers verlassen muss. Um dieses Informationsdefizit im Vergleich zum stationären Handel auszugleichen, soll einem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ware zuhause anzusehen und zu prüfen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht. Stellt der Verbraucher dann fest, dass ihm die Ware nicht gefällt, kann er seine Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen widerrufen und die Ware an den Verkäufer zurücksenden. Er erhält dann alles vom Verkäufer zurück, was er an diesen bezahlt hat. Lediglich die Rückversandkosten muss der Verbraucher bezahlen, wenn sich der Verkäufer nicht bereiterklärt, diese auch zu übernehmen. Ob dies ein Verkäufer tut, kann man in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers nachlesen, die jeder Online-Händler einem Verbraucher zwingend zur Verfügung stellen muss.

Ärger bei Retouren

Streit gibt es bei der Rücksendung immer wieder, wenn die Ware offensichtlich nicht nur geprüft, sondern auch verwendet wurde, wie zum Beispiel das Faschingskostüm, das kurz vor der Faschingszeit bestellt und danach zurückgeschickt wird. In solchen Fällen kann der Online-Händler Wertersatz für die Verschlechterung verlangen, ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht deswegen aber nicht. Bei bestimmten Waren ist dies anders, etwa bei individuell für den Verbraucher hergestellten Erzeugnissen, bei geöffneten Hygieneartikeln oder bei schnell verderblichen Waren. Hier besteht das Widerrufsrecht entweder gar nicht oder erlischt mit dem Bruch des Hygienesiegels, allerdings nur, wenn der Online-Händler den Verbraucher auch entsprechend informiert hat.

Abmahnungen drohen

Online-Händler, die sich nicht an das geltende Recht halten – ganz gleich, ob beim Widerrufsrecht, den Preisangaben, den zahlreichen Pflichtinformationen oder der Bestallabwicklung – riskieren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Abmahnverein, die Wettbewerbs- oder Verbraucherzentrale. Denn wer sich nicht an das geltende Verbraucherschutzrecht hält, begeht immer auch einen Wettbewerbsverstoß. Abmahnungen sind teuer, und es wird stets verlangt, dass eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, die tatsächlich ein nicht kündbarer Vertrag mit dem Abmahner ist, die verheerende Folgen haben kann.

Stationärer Handel ist einfacher

Ein Unternehmer hat auch im Ladengeschäft zahlreiche gesetzliche Pflichten zu beachten. So muss er die Preise richtig (gegebenenfalls auch mit Grundpreis) angeben und insbesondere auch Ware in seinem Schaufenster mit einem Preis auszeichnen. Hinzu kommen Angaben über entstehende zusätzliche Kosten, und zum Beispiel die Identität des Ladeninhabers. Aber kleine Fehler sind hier nicht so schnell sichtbar, wie im Internet.

Recht auf Gewährleistung oft falsch verstanden

Das zentrale Recht des Kunden im stationären Handel ist das Gewährleistungsrecht. Der Verkäufer muss dafür einstehen, dass die verkaufte Sache bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Ein Mangel liegt stets dann vor, wenn die Soll-Beschaffenheit von der Ist-Beschaffenheit negativ abweicht. Relevanter Zeitpunkt für diesen Vergleich ist aber – immer wieder verkannt – die Übergabe der Sache vom Verkäufer an den Käufer. Hier wird häufig die Mängelhaftung mit einer Haltbarkeitsgarantie verwechselt, die aber ausdrücklich vereinbart werden muss und keineswegs selbstverständlich ist. Eine Rücknahme oder Nachbesserung/Austausch der Ware aus Kulanz bleibt selbstverständlich möglich.

Der Online-Handel eröffnet zwar neue Chancen, gleichzeitig birgt er aber auch mehr Risiken und bringt weitere Pflichten für den Händler mit sich, resümiert Buchmann.

Quelle: PZ-News vom 09.01.2018

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