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Prüfungsleistung im Fach Buchführung

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Für Studierende der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge, die nach der Studien- und Prüfungsordnung PO2016 (Studienbeginn ab WS 2016/17) studieren, gilt als Prüfungsart im Fach Buchführung die unbenotete Prüfungsleistung (UPL). Dies bedeutet, dass das Fach Buchführung entsprechend der Bewertung der Klausur lediglich mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet wird.

Für Studierende der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge, die nach der Studien- und Prüfungsordnung 5 (Studienbeginn ab WS 2012/13) studieren, gilt als Prüfungsart im Fach Buchführung weiterhin die benotete Prüfungsleistung Klausur (PLK).