Neue News / Schulung
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Vor Klausurbeginn:
Ggf. Fenster schließen.
Austeilen der Klausuren (an jeden markierten Platz eine) mit dem Hinweis, dass noch nicht aufgeblättert werden darf (Beginn 15 min vor Klausurbeginn, damit noch nicht viele Prüflinge im Raum sind).
Mund-Nasen-Schutz ist durchgehend zu tragen.
Sofern Studierende ohne Mund-Nase-Schutz den Raum betreten wollen, diese nachdrücklich auffordern, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen – bei dauerhafter Weigerung sind die Studierenden von der Prüfung auszuschließen (Vermerk in Klausurprotokoll – Behandlung wie massive Störung).
Hinweis: § 55 (2) SPO:
Für Präsenzprüfungen gelten besondere Sicherheitsvorgaben. Studierende, die diese Sicherheitsvorgaben nicht einhalten oder den Weisungen des aufsichtführenden Personals nicht folgen, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist im Prüfungsprotokoll mit Gründen festzuhalten. § 25 Abs. 2 S. 2 findet Anwendung.
Bei Betreten soll sich jeder Studierende ein Desinfektionstuch aus dem Spender nehmen und seine Schreibfläche desinfizieren.