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Erstellen und Veröffentlichen von Fotos nach der DSGVO

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eine kritische Auseinandersetzung mit Anforderungen am Beispiel von Kinderfotos von Annalena Secci

Symbolbild: Colourbox.

Stellen Sie auch Fotos von Ihren Kindern – oder von anderer Leute Kindern – ins Internet oder posten sie diese auf Sozialen Medien? Das ist oft keine gute Idee: Möglicherweise werden die Rechte der abgebildeten Kinder nicht hinreichend berücksichtigt, beispielsweise das Recht am eigenen Bild – das kann rasch Ärger geben, zumal Kinder bezüglich ihrer personenbezogenen Daten besonders schutzwürdig sind. Die Arbeit von Annalena SecciErstellen und Veröffentlichen von Fotos nach der DSGVO“ (Beiträge der Hochschule Pforzheim Nr. 182) setzt sich kritisch mit Anforderungen der DSGVO am Beispiel von Kinderfotos auseinander. Wie hoch die Unsicherheit bezüglich der geltenden Rechtsvorschriften ist, zeigt sich anhand von Berichten, dass beispielsweise eine Kindertagesstätte die Gesichter der Kinder in einem Erinnerungsfotoalbum geschwärzt hat, um potenzielle Datenschutzverstöße zu vermeiden. In manchen Kindertagesstätten ist auf Bildern von Geburtstagsfeiern nur noch das Gesicht des Geburtstagskindes zu sehen, um datenschutzkonformes Handeln sicherzustellen. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen die DSGVO an die Verarbeitung von Daten von Kindern in Bezug auf das Erstellen und Veröffentlichen von Kinderfotos stellt und wie sich deren rechtskonforme Umsetzung gestalten lässt. Wenn Sie den nächsten Kindergeburtstag datenschutzkonform feiern wollen, finden Sie die Arbeit hier.