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Drittversuche? Studienzeitverlängerung?

News

Antrag rechtzeitig bis zum 22. Oktober stellen!
Drittversuche? Studienzeitverlängerung? Antrag rechtzeitig stellen!

Termine für die Antragstellung


Antrag auf den 1. und 2. Drittversuch im gleichen Studienabschnitt:
Abgabe des Antrages bis 22. Oktober 2018 beim StudiCenter (Ausschlussfrist!).

Die Bescheinigung für die erforderliche obligatorische Studienfachberatung kann bis zum 14. November 2018 beim StudiCenter nachgereicht werden.

 

Antrag auf den 3. und 4. Drittversuch im gleichen Studienabschnitt:
Terminvereinbarung für ein Gespräch beim zuständigen Mitglied des Prüfungsausschusses bis zum 22. Oktober 2018 und Abgabe der Antragsunterlagen im Gespräch.


Weitere Informationen zum Drittversuch

 

Antrag auf Studienzeitverlängerung
Terminvereinbarung für ein Gespräch beim zuständigen Mitglied des Prüfungsausschusses bis zum 22. Oktober 2018 und Abgabe der Antragsunterlagen im Gespräch.

Weitere Informationen zur Studienzeitverlängerung

 

Kontaktdaten
Die obligatorische Studienfachberatung (oSB) findet in den jeweiligen Student-Services-Beratungsstellen in Ihrer Fakultät statt (Übersicht).

Zuständige Mitglieder des Prüfungsausschusses der Fakultät Wirtschaft und Recht (Übersicht).
Zuständiges Mitglied des Prüfungsausschusses der Fakultät für Technik (Prof. Dr. Udo Wupperfeld)