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Die CE-Kennzeichnungspflicht im Fokus des neuen Sachmangelbegriffs

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Neuer Artikel in den Beiträgen der Hochschule Pforzheim

Foto: Colourbox

Das unscheinbare CE-Kennzeichen, das Sie an vielen Produkten finden, soll signalisieren, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Denise Flattich LL.B. zeigt in ihrem Beitrag „Die CE-Kennzeichnungspflicht im Fokus des neuen Sachmangelbegriffs (Nr. V005 in der Schriftenreihe des vunk; zugleich erschienen als Teil der Beiträge der Hochschule Pforzheim Nr. 183), die praktische Relevanz dieses Zeichens für den Verbraucherschutz. Hier finden Sie den Beitrag.