Anerkennung nach § 13b WPO
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Mit den Schreiben vom 18. August 2016 hat die Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen in den Prüfungsgebieten BWL/VWL und Wirtschaftsrecht im Sinne des § 7 Abs. 2 WPAnrV für unseren Masterstudiengang "Auditing, Business & Law" für die Studienbeginner des Wintersemesters 2015/16 und Sommersemesters 2016 bestätigt und so eine Anrechnung der beiden Teilbereiche i.S.d. § 13b WPO für das WP-Examen ermöglicht.
Die Bescheide beziehen sich auf die Prüfungen, die in unserem Masterstudiengang vom Wintersemester 2015/16 bis zum Wintersemester 2017/18 abgenommen worden sind bzw. werden. Für die künftigen Studienbeginner des Wintersemesters 2016/17 wird die Hochschule Pforzheim einen entsprechenedne Antrag bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer stellen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den rechtlichen Hinweis zu § 13b WPO.